Herr Minister, Auslandsmitarbeiter in der Entwicklungszusammenarbeit oder auch bei Stiftungen können sich prioritär gegen das Coronavirus impfen lassen, wenn sie an Orten mit unzureichender Gesundheitsversorgung tätig sind und infolgedessen einem sehr hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind. Müssen die Betroffenen zurück nach Deutschland reisen, oder plant die Bundesregierung eine Impfung an dem jeweiligen Einsatzort? Wie soll das dann umgesetzt werden? Und wer trägt die Kosten für gegebenenfalls notwendige Reisen?
Mittwoch, 21. April 202119. Wahlperiode, 223. Sitzung
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