Herr Minister, vielen Dank für diese Zwischenfrage. Ich habe meine Position dazu gerade schon geäußert. Das Problem der Kostenübernahme stellt sich im Bereich der behindertenpolitischen Themen ja leider Gottes nicht nur an dieser Stelle. Aber wir müssen uns schon die Frage stellen: Wer zahlt es zuständigkeitshalber? Ich vertrete die Auffassung, dass es die Träger der Eingliederungshilfe sein müssen, weil es dann die Gemeinschaft der Steuerzahler zahlt und nicht allein die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung. Von Länderseite ist es natürlich leicht, zu sagen – das kann ich von deren Seite auch verstehen; als Träger der Eingliederungshilfe wäre das über die Länder zu finanzieren –: „Das mögen bitte die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren“; denn dann liegt der Spielball beim Bund. Ich würde allerdings darum bitten, dass sich die Ländervertreter bzw. die Träger der Eingliederungshilfe auch ihrer Verantwortung bewusst werden. Sie können gerne dazu beitragen, dass vielleicht auch von deren Seite mehr Verständnis dafür aufgebracht wird, diese Kosten zu tragen. Ich finde, das muss man dann schon in dieser Deutlichkeit auch mal sagen.
Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen. Bei der Assistenz im Ehrenamt hätten wir auch gerne eine Lösung gefunden. Hier gibt es den Vorschlag, dass zunächst die Unterstützung im Familienkreis und Freundeskreis angefordert werden sollte. Das konnten wir politisch leider nicht durchsetzen; das wäre unser Wunsch gewesen.
Es bleibt weiterhin einiges zu tun; die Debatte heute hat das gezeigt. Insgesamt freue ich mich aber, dass wir einen weiteren Schritt Richtung Teilhabe gehen.
Ich denke, dass dies ein würdiges nachträgliches Geschenk zum zwölften Geburtstag der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist.
Herzlichen Dank.