Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich ausdrücklich den Worten von Patrick Schnieder an. Dass wir heute dieses Thema in dieser Intensität, Direktheit und, wie wir hoffen, auch Effizienz bearbeiten und besprechen, hat etwas mit Fehlverhalten von Einzelnen aus unserer Fraktion zu tun, wofür wir die werten Kollegen nicht um Verständnis, aber eben um Entschuldigung bitten können und müssen.
Ich will trotzdem bei der Frage der Schuld verharren. Es hat sich gezeigt, dass Anstand und Moral als Gradmesser – was tue ich, was tue ich nicht, was unterlasse ich? – nicht ausreichen. Daran hat doch nahezu keiner gedacht in diesem Haus. Wir müssen heute die Regeln nachschärfen, um genau diese Fälle zu adressieren und den Bürgern deutlich zu machen: Wir haben es verstanden. – Wenn auch nur an irgendeiner Stelle ein Missverständnis gewesen ist, etwas falsch auszulegen gewesen ist, dann begegnen wir dem mit diesem vorgelegten Katalog an Transparenzregeln. Wir adressieren also genau die Fälle, die uns – richtig zitiert! – geschockt haben, weil anscheinend auch bei Anstand und Moral gegen kriminelle Energie manchmal kein Kraut gewachsen ist.
Es geht mit diesen Änderungen des Abgeordnetengesetzes genau darum, nachzuforschen, wo Interessenkollisionen überhaupt entstehen können. Wir haben zum Beispiel jetzt schon Anzeigepflichten, woher jemand kommt, bevor er dem Plenum angehört. Man kann durchaus darüber nachdenken: Gibt es denn auch theoretisch Rückkehrrechte nach der Tätigkeit als Abgeordneter? Wo entstehen diese Formen von möglichen Abhängigkeiten, möglichen Interessenkollisionen? Genau das ist die Zielrichtung dieser Transparenzregeln.
Wir werden nachschärfen müssen. Ich halte es für absolut richtig und notwendig, dass wir nicht mehr nur den Bruttozufluss eines Unternehmers ansetzen. Was haben wir Landwirte, Selbstständige, Metzgermeister, was haben wir Bäcker in diesem Haus, die, weil nahezu nichts mehr übrig bleibt, kaum was haben von ihrem Umsatz? Das müssen wir deutlich regeln, damit dadurch auch Vergleichbarkeit entsteht für die Menschen draußen. Das wird der Akzeptanz meines Erachtens wirklich helfen.
Es ist auch wichtig, dass wir zur Bereinigung und Begradigung nicht nur die Vorkommnisse, die zu Fehlverhalten geführt haben, verständlich adressieren, sondern auch eindeutig untermauern. Akzeptanz bei den Menschen hat etwas mit Verständnis zu tun, mit Nachvollziehbarkeit, aber eben auch mit klaren Regeln. Und diese klaren Regeln wollen wir an dieser Stelle auch vorgeben. Es ist schon sehr bezeichnend, dass nur kritisiert wird und kein einziger praktikabler Vorschlag zusätzlich auf dem Tisch liegt. Insofern brauchen wir uns nicht zu besorgen. Ich glaube, wir sind an dieser Stelle richtig unterwegs.
Nur eines: Wir werden noch sehr viel nacharbeiten müssen, auch bei den Verhaltensregeln. Wir müssen das, was wir jetzt im Abgeordnetengesetz beschließen, natürlich in die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages übersetzen, damit eine Bundestagsverwaltung auch genau weiß, an welcher Stelle sie was anzuwenden hat. Dann kann sich aber auch wirklich niemand mehr herausreden. Dann kann niemand mehr so tun, als ob er es nicht gewusst hat.
Das Ende meiner Rede widme ich einer Einladung an die FDP. Herr Kollege Buschmann, der Text ist schon eindeutig. Dort steht: „Honorare für Vorträge in Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit“.
Das bedeutet – den Satz will ich noch zu Ende führen –: Ihr Beispiel mit den SPD-Kollegen – es gibt kaum noch welche –, die bei der Gewerkschaft Vorträge halten,
ist damit eben nicht gemeint. Das, glaube ich, ist der Punkt, den wir miteinander gerne besprechen können.