Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Lange ist es her, mehr als fünf Jahrzehnte, da warb die Bahn mit diesem Plakat: „Alle reden vom Wetter. Wir nicht.“
Ja, lange ist es her. In den Jahrzehnten seither ist viel geschehen, was auch für unsere heutige Debatte wichtig ist. Jetzt steht ein ganzes Gesetzespaket zur Abstimmung. Es enthält viele wichtige Gesichtspunkte, zum Beispiel die Förderung von Gleisanschlüssen; Herr Staatssekretär Ferlemann hat es erwähnt. Die Neuregelung der sogenannten Vegetationskontrolle ist aber mit Abstand die bedeutendste Änderung.
Ja, wir reden damit vom Wetter. Bäume, die bei Sturm auf die Gleise oder in die Oberleitung fallen, sind eben eine problematische Art von Vegetation. Bürger schreiben dazu bereits Petitionen an den Bundestag. Wie wir vor zwei Monaten erlebt haben, gibt es großflächige Streckensperrungen aber nicht nur bei starkem Wind. Kräftiger Schneefall kann das auch bewirken.
Jetzt soll also das Allgemeine Eisenbahngesetz geändert werden, um die Vegetationskontrolle besser durchzusetzen. Das Bundesfernstraßengesetz – das wurde schon genannt – ist dafür das Vorbild. Die AfD-Fraktion begrüßt das ausdrücklich. Die Schieneninfrastruktur ist ein Teil der Daseinsvorsorge, und sie muss, so gut es geht, vor Witterungseinflüssen geschützt werden.
Genauso deutlich kritisieren wir aber, dass es so lange gedauert hat, bis jetzt endlich beherzter gegen die Gefahrenbäume vorgegangen werden kann. In die Jahrzehnte seit der berühmten Werbekampagne fiel nicht zuletzt der Versuch, die Unternehmenszahlen der Bahn für einen Börsengang schönzurechnen. Dafür wurde dann auch bei der Vegetationskontrolle gespart, und die Probleme konnten rechts und links der Bahnstrecken im wahrsten Sinne des Wortes immer höher wachsen. Kommunale Baumschutzverordnungen helfen auch mit, zu verhindern, dass Anrainer der Bahnstrecken ihren Verkehrssicherungspflichten ordentlich nachkommen. Auf Anfrage der AfD-Fraktion im April 2018 teilte das Verkehrsministerium mit, dass drei Viertel aller Nachbargrundstücke der Bahnstrecken nicht der Bahn gehören. Wenn die Bahn ihre Nachbarn wegen gefährlicher Bäume anschreibt, bekommt sie meistens gar keine Antwort. Und wenn doch eine Antwort kommt, dann meistens eine ablehnende.
Jetzt sind wir also endlich an dem Punkt, dass die Bahn notfalls auch auf Kosten dieser Grundstückseigentümer Maßnahmen durchführen darf. Ob das ausreicht, wird man sehen müssen. Bei eigenen Grundstücken neben den Gleisen schneidet die Bahn Bäume nach einem V‑förmigen Profil zurück. Im Gesetzentwurf steht nun aber, ein solcher vorsorglicher Rückschnitt könne aus rechtlichen Gründen auf fremden Grundstücken nicht durchgesetzt werden. Andere Länder sind da weniger zimperlich, wie zum Beispiel Schweden und Italien. Die Zukunft wird zeigen, wie bald wir die nächste Gesetzesänderung brauchen. Die AfD-Fraktion wird es nicht akzeptieren, wenn das wieder Jahrzehnte dauert.
Insgesamt halten wir den heutigen Gesetzentwurf für akzeptabel, und wir werden ihm zustimmen. Immerhin ist er ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden aber nicht lockerlassen, auch nicht in Sachen Schneestrategie; das verspreche ich Ihnen an dieser Stelle. Gerade jetzt, wo alle die Bahn fördern wollen, muss dafür gesorgt werden, dass man von einem nicht mehr reden muss, nämlich vom Wetter.
Ich werde keine Kurzinterventionen zulassen und auch Zwischenfragen nur im äußersten Notfall. Wir sind momentan bei einem Sitzungsende um 3.15 Uhr, was ich nach wie vor für unangemessen halte. Also, alle diejenigen, die in ihren Wahlkreisen bereits aufgestellt sind und daher nicht mehr reden müssen, sollten ihre Reden zu Protokoll geben.
Nächste Rednerin ist die Kollegin Kirsten Lühmann, SPD-Fraktion.