Nein, ich würde es etwas kürzer machen, weil es heute doch schon lang geht.
Wir in Deutschland stehen für einen internationalen Innovationswettstreit zwischen den Firmen auf dem Weltmarkt, nicht aber für eine Politik nach dem Motto „Wer hat den pralleren Geldbeutel im Ausland?“. Daher ist die Erwerbskontrolle im Außenwirtschaftsgesetz richtig. Falls Sie es nicht bemerkt haben sollten: Mit den gestern beschlossenen Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz und im Kriegswaffenkontrollgesetz kommen wir der Außenwirtschaft im Rahmen des Covid-19-Belastungsmoratoriums entgegen. Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Bereich der Außenwirtschaft werden Gebühren erst zum 1. Januar 2023 greifen. Weiter werden Dividendenausschüttungen während eines Prüfverfahrens wieder erlaubt, und trotz des laufenden Prüfverfahrens soll der Eigentumsübergang an Aktien gestattet werden. Davon profitieren die Investoren. Bei öffentlichen Übernahmeangeboten wird der Beginn der Prüffrist nach vorne verlagert. Das spart Zeit.
Leider haben Sie von der FDP all diesen Erleichterungen aber nicht zugestimmt. Stattdessen positionieren Sie sich gegen eine noch nicht erfolgte Novelle der Außenwirtschaftsverordnung, die letztlich nur eine EU-Verordnung umsetzt und durch klare Definitionen sogar einschränkt. Liebe FDP-Kollegen, Sie reden, wir handeln.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.