Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in abschließender Lesung Änderungen zum Außenwirtschaftsgesetz – ein auf den ersten Blick nicht besonders spannendes Gesetzgebungsvorhaben. Aber das täuscht; denn das sogenannte AWG betrifft einen Kernbereich der deutschen Wirtschaftspolitik. Deutschland ist eines der wichtigsten Exportländer überhaupt. Es gibt kaum ein Land, das so erfolgreich wie Deutschland ist beim Verkauf von Waren und Gütern in der Welt. Jeder vierte Arbeitsplatz hängt vom Export ab. Exporte machten im Jahr 2024 über 40 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung aus.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der rege Handel dazu beiträgt, Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Welt zu stärken. Klar muss aber auch sein: Handelsbeziehungen dürfen nicht dazu führen, dass gefährliche und gegnerische Regime gestärkt werden. Und klar ist auch: Wir haben einen hohen Anspruch an unsere wertebasierte Außen- und Wirtschaftspolitik, meine Damen und Herren.
Deshalb haben wir in den letzten Jahren ein anspruchsvolles Sanktions- und Embargoregime in Europa implementiert, und Deutschland war hier immer in einer Vorreiterrolle. Glaubwürdig bleiben wir dann, wenn wir die vereinbarten Sanktionen und Embargos konsequent umsetzen und mögliche Verstöße verfolgen und dann auch entschieden ahnden. Dafür steht unser Außenwirtschaftsgesetz in besonderer Weise.
Die heutige Novelle soll der Verbesserung und der europäischen Harmonisierung der deutschen AWG-Regeln dienen. Die Wirtschaft, besonders der deutsche Mittelstand, braucht verlässliche, umsetzbare und funktionierende Regeln. Und wie schon von meinen Vorrednern angeführt, haben wir uns im Gesetzgebungsprozess sehr viele Gedanken darüber gemacht, wie wir, ohne die bestehenden Mechanismen zu verwässern, die neuen Regeln für die Wirtschaft und das Banken- und Finanzsystem praktisch umsetzbar gestalten.
Es war nicht ganz einfach; auch das wurde schon angesprochen. Aber ich glaube, wir haben es geschafft, sinnvolle Regelungen zu finden, auch wenn manche Regelungen aus Europa nicht immer ganz praxistauglich waren. Das Thema 48-Stunden-Frist wurde angesprochen; auch da haben wir, glaube ich, einen sehr gangbaren Weg für beide Seiten gefunden.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen; auch der wurde schon angesprochen, aber er ist mir wichtig. Es geht um die Handhabung von deutschen Tochtergesellschaften von sanktionierten ausländischen Unternehmen, ganz besonders im Hinblick auf die Raffinerien PCK Schwedt, Ingolstadt und Karlsruhe. Eine gewisse Rechtsunsicherheit haben diese Gesellschaften, und die bestehende Treuhandverwaltung ist derzeit noch nicht ganz klassisch ausdefiniert. Das ist für die Beschäftigten ein Problem, eine große Belastung. Und auch für die Kunden, die von den Raffinerieprodukten abhängig sind, bedeutet die aktuelle Lage eine schwebende Unsicherheit.
Mit den jetzigen Änderungen wollen wir Rechtssicherheit schaffen und auch betriebswirtschaftliche Handlungsfähigkeit herstellen. Im Rahmen der neuen Instrumente würden wir Beschränkungen für Unternehmensentscheidungen besser ausgestalten, sodass wir auch innerhalb der Treuhand wichtige Zukunftsthemen anpacken und wichtige Rahmenbedingungen für die Zukunft schaffen können.
Meine Damen und Herren, deshalb ist es wichtig, dass wir heute dieses Gesetzgebungsverfahren abschließen und dem Bundesrat diesen Gesetzentwurf vorlegen, damit die Novelle dann auch rechtzeitig in Kraft treten kann. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Den Schluss in dieser Debatte macht für die AfD-Fraktion Mathias Weiser.