Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Cum/Ex, Cum/Cum, Cum/Fake – Sie haben es ja schon gehört – sind die Grundlagen für dieses Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz. Ich glaube, wir sind uns hier im Hohen Hause alle einig: Steuerbetrug, gerade auch Steuerbetrug bei der Kapitalertragsteuer, muss bekämpft werden. Wir brauchen hier Steuergerechtigkeit. Darüber gibt es überhaupt keine Diskussion.
Aber so gut die Zielsetzung auch ist, der Gesetzentwurf ist es leider nicht. In vielen Punkten ist ein Stück weit übers Ziel hinausgeschossen worden. Es ist gerade schon gesagt worden – das war auch Thema in der Anhörung –: Wir stellen hier mit der Digitalisierung zwar ein gutes Mittel in den Raum; aber für die Digitalisierung und den Aufbau der Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern werden Daten gesammelt – dabei hat der Bundesdatenschutzbeauftragte große Bedenken; davon habe ich hier überhaupt noch nichts gehört –, Informationen, die für das Steuerverfahren nicht unbedingt notwendig sind. Und wie werden diese Informationen gesammelt, Kolleginnen und Kollegen? Wir lassen sie uns von den Banken geben und lassen sie dafür haften, und das auch bei Daten, auf die sie noch nicht einmal Zugriff haben. Es geht auch um Daten, die das Ausland betreffen. Wir haben noch nicht einmal die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass die Banken diese Daten erheben können – auch dies kam schon mehrmals zur Sprache –, und dafür gibt es dann auch noch die verschärfte Haftung.
Dies, meine Damen und Herren, ist kein guter Gesetzentwurf. Sicherlich ist die Zielsetzung richtig. Wir müssen bei der Kapitalertragsteuer was tun, wir müssen Steuerbetrug verhindern, aber nicht mit diesem Gesetz.
Ich kann mir auch nicht erklären, warum der Kollege Güntzler bei 26 Änderungsanträgen auf den letzten eingegangen ist, in dem es um die Reduzierung der Biersteuermengenstaffel geht. Auch hier gab es als Grundlage einen Antrag der FDP-Fraktion; den hat der Kollege Frank Schäffler eingebracht. Teile des Antrags wurden in den Gesetzentwurf übernommen.
Die Zielrichtung ist richtig, die Intention kam von uns.
Die Brauereien in Bayern sind angesprochen worden. Kollege Michelbach hat es klargestellt: Die meisten Brauereien in Bayern, vor allem die besseren, liegen in Franken. Das muss an dieser Stelle gesagt werden. – Herr Präsident, Sie geben mir da sicherlich recht.
– Die Rede wird nicht besser, meinen Sie. Ihre Reden werden leider auch nicht besser, Herr Schrodi.
Daran ändern auch Länge und Dauer sicherlich nichts.
– Zu Oberbayern, lieber Herr Schrodi: Die Großbrauereien in München werden es niemals schaffen, die guten fränkischen Kleinbrauereien in irgendeiner Weise zu toppen.
Wir haben noch einen Antrag zur Beibehaltung der Abgeltungsteuer eingebracht. Da meine Redezeit abläuft, möchte ich nur noch einen Satz dazu sagen: Uns ist die ganze Zeit versichert worden, es gebe keinen Grund für diesen Antrag, niemand habe die Absicht, etwas an der Abgeltungsteuer zu ändern. – Jeder, der diesen Satz in den Mund nimmt, weiß, wie gefährlich er ist.
Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.