Dafür bedanke ich mich sehr, dass ich die Möglichkeit habe, die Zwischenfrage zu stellen. – Ich würde gerne zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz etwas sagen und Ihnen eine Frage stellen. Auch Sie wissen ja: Es geht da um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Da kommen wir gar nicht drumherum; das ist jetzt keine Wohltat der Großen Koalition, sondern das müssen wir tun. Und wir hätten ja die Möglichkeit gehabt, diese Richtlinie nicht nur so umzusetzen, dass eins zu eins das übernommen wird, was vorgeschrieben ist, sondern mal richtig was für die Barrierefreiheit in diesem Land zu machen. Was jetzt dabei rauskommt, ist, dass bei Geldautomaten die Übergangsfrist erst 2040 endet und die Treppenstufen vor dem Geldautomaten trotzdem weiter da sein werden. Vielleicht haben wir zu diesem Zeitpunkt in diesem Sinne gar keine Geldautomaten mehr, vielleicht gibt es auch gar kein Bargeld mehr – das weiß ich nicht so genau. Aber finden Sie, dass man sich auf die Schulter klopfen kann, wenn dies das Ergebnis eines Gesetzes ist, das Sie als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bezeichnen?
Ich habe Sie heute am Brandenburger Tor nicht gesehen; aber die Leute, die da waren, um zu protestieren, waren nicht begeistert. Das will ich Ihnen ausrichten.