Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Satz aus dem Grundgesetz, um den es heute im Kern eigentlich geht, lautet: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Und ich füge hinzu: Jeder, egal ob er in der Pandemie einer Risikogruppe angehört oder nicht, hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Deswegen hat auch jeder den Anspruch darauf, dass der Staat ihn vor Gefahren für dieses elementare Recht schützt. Und dass dieses Recht ja wohl die Voraussetzung dafür ist, andere Rechte wahrzunehmen, ist doch absolut evident.
Viele von uns haben an frühere Positionierungen der AfD erinnert; auch ich habe mich bemüht. Ich erinnere mich an die Ministerpräsidentenkonferenz vor den Ostertagen. Am 23. März gab es eine entsprechende Kommentierung der Fraktionsvorsitzenden der AfD, die die Lage bei Facebook folgendermaßen kommentiert hat: „Ja zum Schutz von Risikogruppen, nein zur fortwährenden Geiselhaft durch das Coronakabinett! #Wirbleibennichtzuhause #Wirmachennichtmehrmit“. – Das ist die zentrale Botschaft: Wir machen nicht mehr mit. Wir bleiben nicht zu Hause. Lasst es einfach laufen! – Das ist die ganze Zeit der Pandemie hindurch die Botschaft der AfD gewesen:
Lasst es einfach laufen! Es ist uns alles egal. Hauptsache, es läuft. Und das Äußerste, bei dem der Staat entscheiden dürfte, wären Schutzmaßnahmen für bestimmte Risikogruppen. Die AfD hat diese Schutzmaßnahmen hier mehrfach dargestellt.
Wir wissen: Das hätte die Pandemie zu keinem Zeitpunkt wirksam eingedämmt. – Das muss hier festgehalten werden.
Ja, es hat natürlich Kontroversen hinsichtlich der Frage gegeben – zu einem Zeitpunkt, an dem es viel Not gab und an dem, obwohl verabredet, wenig gebremst wurde –, ob diese Notbremse notwendig, verhältnismäßig und geeignet war. Darum geht es beim Streit um das Verfassungsrecht; darum geht es bei den eingereichten Klagen.
Aber der Kernpunkt ist der, dass man als Ziel der Bekämpfung der epidemischen Notlage formulieren kann, dass es um die Reaktion auf hohe und steigende Infektionszahlen ging und geht, dass es um ein diffuses Infektionsgeschehen ging und geht, dass es um die Ausbreitung bedenklicher Virusvarianten ging und geht und dass es um eine Überlastung des Gesundheitssystems sowie um die Verhinderung einer Vielzahl von Toten und Schwerkranken ging und geht.
Deswegen ist das Ziel der Maßnahmen der Schutz des überragend wichtigen Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, und zwar nicht nur der durch das Coronavirus Betroffenen und Gefährdeten, sondern auch derjenigen, die durch andere Krankheiten in ihrer Gesundheit belastet sind und die durch die Überlastung, insbesondere der Intensivmedizin, gegebenenfalls notwendige, aber leichter verschiebbare Behandlungen nicht bekommen bzw. später bekommen. Deswegen ist allein der Rückgang des Verdrängungseffektes in der Intensivmedizin ein großer Erfolg und etwas, was notwendig und anzustreben war.