Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor 14 Tagen hat dieser Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Die Abgeordneten der FDP-Fraktion haben innerhalb von vier Tagen eine 83-seitige Verfassungsbeschwerde plus einen Eilantrag dagegen gestellt. Die AfD kommt nun nach 14 Tagen mit einem Antrag,
in dem ein Normenkontrollantrag jedenfalls mal skizziert wird auf neun dürren Seiten, von denen – Kollege Movassat sagte es schon – auf den Seiten 2 bis 6,
also über fünf Seiten hinweg, einfach nur § 28b Bevölkerungsschutzgesetz zitiert wird. Dann bleiben noch drei magere Seiten für inhaltliche, oberflächliche Ausführungen. Das lässt nichts Gutes erahnen, meine Damen und Herren.
Für mich gibt es drei gute Gründe, diesen Antrag der AfD heute abzulehnen:
Der erste ist der schon vom Kollegen Movassat erwähnte schiere dünne Umfang; dazu brauche ich nicht mehr viel zu sagen. Es steckt nicht viel Denkarbeit in dem Antrag der AfD.
Der zweite Punkt: Der Antrag kommt reichlich spät; er ist eigentlich zu spät. Er bringt auch in das Verfahren, in die Diskussion keine Dynamik mehr hinein.
Sie preisen uns hier an, dass ein Normenkontrollantrag sozusagen ein besseres Verfahren sei als unsere Verfassungsbeschwerde. Es mag zwar interessant sein, nach einem Jahr eine Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe zu erhalten, aber unser Eilantrag – über den bis jetzt noch gar nicht entschieden worden ist; wir haben nur das Aktenzeichen des Gerichtes – bringt jedenfalls Dynamik in die Diskussion hinein. Das sieht man daran, dass schon jetzt politisch Folgewirkungen erkennbar sind; denn durch Rechtsverordnung legt die Bundesregierung jedenfalls eine gewisse Nachsteuerung, eine Verbesserung, gewisse Rechte, vor allem für Geimpfte, vor. Das zeigt, dass unsere Verfassungsbeschwerde bereits ihre Wirkung entfaltet, meine Damen und Herren.
Der dritte Punkt ist – das ist eigentlich das Alarmierende –, dass Sie in Ihrem Antrag und auch hier wieder dauernd von Ausnahmezustand reden und davon, dass Grundrechte großflächig suspendiert seien.
– Meine Damen und Herren, die AfD kann es nicht lassen.