Es ergibt sich aus § 6 der Ausnahmenverordnung, dass Sport von Geimpften und Genesenen wieder ausgeübt werden kann, unabhängig von der Regelung des § 28b Infektionsschutzgesetz. Ich freue mich, bald wieder mit dir, lieber Friedrich, kicken zu können.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Beide geimpft?