Nein, erlaube ich nicht. – Als wäre das nicht skandalös genug, verschärft die Pandemie mit ihren Folgen die ungleiche Vermögensverteilung sogar noch: Wer Aktien und Immobilien besitzt, verdient sich weiter eine goldene Nase – trotz der Krise. Wer aber seinen Arbeitsplatz infolge der Pandemie verloren hat, keine Aufträge mehr bekommt oder seit Monaten in Kurzarbeit ist – zum Beispiel die vielen Angestellten in Hotels, in der Gastronomie oder im Kulturbereich –, der muss jeden Euro mehr als zweimal umdrehen. Diese massive Ungleichheit dürfen wir nicht weiter ignorieren!
Denn wachsende Ungleichheit ist ein Problem. Fragen nach der Verteilung von Lebenschancen, von Teilhabe und politischer Einflussmöglichkeit verlangen eine Antwort. Wenn eines von fünf Kindern in Deutschland von Armut bedroht ist, wenn nicht Talent und Engagement, sondern die soziale Herkunft über die Chancen eines Menschen entscheiden, dann ist das nicht nur beschämend für unser reiches Land, es stellt auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt infrage oder zumindest auf eine harte Probe und lässt viel Potenzial, ja lässt Menschen auf der Strecke bleiben. Extreme Vermögensungleichheiten abzubauen, heißt, Bildungschancen und Teilhabemöglichkeiten aufzubauen, und das ist Aufgabe der Politik.
Politik muss für Verteilungsgerechtigkeit sorgen. Wir dürfen uns doch nicht darauf verlassen, dass einige Reiche schon freiwillig ein Stückchen vom Kuchen abgeben werden. Von Marlene Engelhorn aus Wien haben Sie vielleicht gehört. Die junge Frau muss derzeit Interviews geben, weil sie sich von ihrem künftigen Millionenerbe zu 90 Prozent trennen will, weil – Zitat – „Vermögen und damit Macht und Lebenschancen wahnsinnig ungleich verteilt sind“, wie sie erkannt hat. Dieser Schritt ist ehrenwert; er ist aber auch die Ausnahme und entlässt die Politik nicht aus der Verantwortung.
Wir dürfen nicht zulassen, dass Verteilungsgerechtigkeit vom freiwilligen Verzicht der Wohlhabenden abhängt! Die gerechte Verteilung von Vermögen und von Chancen ist die Aufgabe der Politik und hat nichts mit Gönnertum zu tun.
Deswegen unterstützen wir das Ziel des Antrags. Wir brauchen mehr Verteilungsgerechtigkeit in diesem Land!
Der Pfad, den die Linke dabei aber beschreiten möchte, ist nicht ganz ungefährlich; denn ich zweifle daran, dass er verfassungsfest ist. Damit sind wir beim ersten Problem des Antrags. Das Grundgesetz erlaubt zwar das Instrument einer einmaligen Vermögensabgabe, aber nur unter der Voraussetzung einer staatlichen Ausnahmesituation. Natürlich nehmen wir momentan Rekordschulden auf, um die Folgen der Krise zu meistern. Aber befinden wir uns gerade in einer existenziellen Krise? Ist unsere Situation gerade mit einer Lage wie beim Reichsnotopfer oder beim Lastenausgleich gleichzusetzen? Diese Frage kann zu diesem Zeitpunkt der Pandemie noch niemand abschließend beantworten.
Ein zweites Problem: Der Antrag kommt aus unserer Sicht zu früh. Wir sind mitten in der Krise. Wir wissen heute noch nicht, ob sich die Lage bis zum Sommer deutlich verbessert. Deshalb müssen wir jetzt die Pandemie überwinden, und erst wenn wir gemeinsam diese Herausforderung bestanden haben, ist es Zeit für eine Bilanz. Aus unserer Sicht wäre ein Antrag zu einem Zeitpunkt nach der Krise glaubwürdiger. Ich habe Sie auch so verstanden, Herr De Masi, dass eigentlich die Frage ist, was Sie nach der nächsten Bundestagswahl machen und nicht jetzt mittendrin.
– Herr Kollege, was haben Sie denn für ein Problem?
– Haben Sie keine Redezeit? Dann quatschen Sie doch nicht immer dazwischen.
– Wenn Sie was sagen wollen: Bei Ihnen würde ich ja vielleicht sogar eine Frage zulassen.
Das dritte Problem des Antrags ist die Zweckbindung der Vermögensabgabe. Abgaben sind immer zweckgebunden; aber die Linke beschränkt sich auf die Einnahmen von 300 Milliarden Euro, um das staatliche Defizit und die Pandemieschulden zu reduzieren. Das ist mir, ehrlich gesagt, zu wenig, zu uninspiriert. Ich vermisse ein Konzept, wie Sie mehr Verteilungsgerechtigkeit erreichen wollen. Kein Wort über Bildungsinvestitionen, eine anständige Grundsicherung, eine gute Ausstattung von Kommunen, nichts darüber, wie Sie die Altersarmut konkret bekämpfen und öffentliche Güter solidarisch finanzieren wollen. Da würde ich mir vorstellen, dass Sie ganz konkret in Ihren Antrag schreiben, wofür Sie das Geld verwenden wollen.