Deutschlandtakt – Frau Präsidentin, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen –, für die einen ist das gleichbedeutend mit Lärm und Naturzerstörung, für die anderen ist das die Lösung aller Mobilitätsprobleme. Aber was ist der Deutschlandtakt wirklich? Es ist einfach nur ein System, einen Fahrplan zu kreieren, der möglichst wenig Umsteigezeiten beinhaltet. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Züge nun besonders schnell fahren oder nicht so schnell oder langsam; er funktioniert bei allen Geschwindigkeiten. Aber natürlich brauchen die Züge auch in diesem Fall eine Trasse. Ein Taktfahrplan benötigt verlässliche Trassen.
Unser Regelwerk zur Verteilung dieser Trassen, das Eisenbahnregulierungsgesetz, bildet das nicht ab; es kennt das nicht. Darum ist es sehr wichtig, dass wir hier heute Abend eine Erprobungsklausel beschließen, damit diese innovativen Fahrpläne möglich werden.
Diese Möglichkeiten sind umso wichtiger, als der BGH im Februar beschlossen hat, dass verspätete Züge eben nicht systemimmanent sind und dass gebuchte Trassen den Eisenbahnverkehrsunternehmen pünktlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Sonst drohen Strafzahlungen.
Wenn also Taktfahrplan und pünktliche Trassengestellung da sind, dann muss es aber auch eine vernünftige Finanzierung der Betriebswege geben, damit das Ganze funktioniert. Obwohl bei der großen Reform in der letzten Legislatur beschlossen wurde, dass wir nach zwei Jahren die Finanzierung dieser Schienenwege erneut überprüfen, lag erst nach über vier Jahren der jetzige Gesetzentwurf vor. Das bot uns eben nicht ausreichend Zeit, um diese wichtigen Dinge, die zum Beispiel in § 37 stehen, nämlich die Festschreibung, dass die Trassenpreise im Nahverkehr um maximal 1,8 Prozent im Jahr steigen dürfen, noch mal zu überprüfen. Liebe Kollegen und Kolleginnen, wenn zu wenig Geld für den Erhalt der Infrastruktur da ist, dann leidet die Pünktlichkeit. Dann ist ein Deutschlandtakt nicht möglich, und das geht nicht.
Wenn der Entschließungsantrag, der hier heute vorliegt, der neuen Bundesregierung Anregungen mitgibt, diese Reform erneut anzufassen, –