Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich meine, dass uns nach dieser Debatte zwei Dinge einen müssen: zum einen, dass diese freiheitlich-demokratische Grundordnung geschützt werden muss vor den Feinden der Freiheit, und zum anderen, dass wir neuartige Bedrohungen haben und ein Rechtsstaat sich dieser Bedrohungen auch im Vorfeld annehmen muss, damit er wehrhaft bleibt. Wir haben mit den Anschlägen in Hanau, Halle und auch auf dem Breitscheidplatz gesehen, dass Täter sich auf der einen Seite heimlich radikalisieren, ohne in ein Netzwerk eingebunden zu sein, oder auf der anderen Seite konspirativ in einem Netzwerk an Anschlägen arbeiten, aber eben nicht mehr klassische Kommunikationskanäle benutzen, sondern in verschlüsselte Chats ausweichen. Darauf muss der Rechtsstaat eine kraftvolle Antwort geben, meine Damen und Herren.
Es kann doch nicht sein, dass der Verfassungsschutz im Vorfeld bei einer drohenden Gefahr, bei Bestrebungen, die verfassungsmäßige Ordnung anzugreifen, Telefongespräche abhören darf, aber wenn dann über Telegram oder WhatsApp eine Anschlagsplanung erfolgt, dem Rechtsstaat die Hände gebunden sein sollen.
Das ist doch die entscheidende Lücke, die wir schließen müssen, meine Damen und Herren.