Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, an dieser Stelle muss man mal ein bisschen mit dem, was das Bundesverfassungsgericht wirklich gesagt hat, aufräumen. Das Bundesverfassungsgericht hat ja die meisten Teile der Verfassungsbeschwerden abgewiesen. Aber im Kern kommen drei wichtige Beschlüsse, die das Bundesverfassungsgericht in den Vordergrund stellt, heraus. Es ergibt vielleicht Sinn, gerade bei so einem Riesenprojekt wie dem Klimaschutz, darüber nachzudenken, was dieses extrem wichtige Verfassungsorgan – ich würde es nicht so diskreditieren, wie die AfD es tut – unseres Rechtsstaats ganz genau beschlossen hat.
Die drei Punkte sind relativ eindeutig, sehr, sehr klar. Zum einen spricht das Bundesverfassungsgericht ganz eindeutig über die sogenannte intertemporale Verantwortung – ein urliberaler Ansatz, zu sagen: Wir heute lebenden Menschen haben Verantwortung für kommende Generationen. Wir müssen heute dafür sorgen, dass die Freiheit kommender Generationen geschützt ist. – Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt.
Der Kern, der daraus folgt – das ist übrigens auch die Ableitung aus Artikel 20a Grundgesetz; denn da geht es um Nachhaltigkeit –, ist die Verantwortung gegenüber kommenden Generationen, die auch da und eindeutig hier im Klimaschutz belegt ist.
Der zweite Punkt ist die Internationalität des Klimaschutzes. Das Bundesverfassungsgericht gibt uns den Auftrag, national zu handeln, aber vor allen Dingen in die internationale Ebene zu schauen, darauf zu schauen, wie wir das alles eigentlich umsetzen können.
Der dritte Punkt – da würde ich gern mit Erlaubnis der Präsidentin das Bundesverfassungsgericht zitieren – ist die Technologieneutralität. Das Bundesverfassungsgericht führt aus:
Allerdings wäre der Staat weder in der Lage noch ist es allein seine Aufgabe, alle technologischen … Entwicklungen … und den Ausbau hierfür erforderlicher Infrastrukturen selbst zu erbringen. Es könnte dem Gesetzgeber … kaum gelingen, die erforderlichen Entwicklungen konkret vorzugeben.
Das ist ein ganz, ganz zentraler Bestandteil dieses Beschlusses.
Den kann man nicht einfach so wegwischen, auch nicht mit einem Antrag der Grünen.
Wir können jetzt diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, vor allem aber den Klimaschutz auf unterschiedlichen Wegen umsetzen. Dafür gibt es gute Vorschläge aus allen Richtungen. Ich möchte mal zwei aufgreifen und lasse dabei das kopflose Agieren der Bundesregierung weg.
Wir unterhalten uns ja hier über den Antrag der Grünen. Frau Baerbock, Sie haben, finde ich, sehr schön gesagt: Wer einen Wald verspricht, der muss auch Bäume pflanzen. – Aber: Wer einen Wald pflanzt, der darf ihn vor lauter Bäumen nicht aus den Augen verlieren. Und das ist das, was in Ihrem Antrag passiert.
Das ist das Problem Ihres Antrags. Sie haben 32 Maßnahmen vorgeschlagen.
Sie fangen an mit der Idee, das Klimaschutzgesetz zu reformieren und vor 2030 ein ambitioniertes Klimaschutzziel ins Auge zu fassen. Das Bundesverfassungsgericht gibt uns den klaren Auftrag, nach 2030 einen Senkungspfad aufzurufen. Das ist ein ganz zentraler Bestandteil.
Man könnte jetzt argumentieren: Das Bundesverfassungsgericht sagt uns auch, wir müssen mit der Verantwortung heute so sinnvoll umgehen, dass kommende Generationen Handlungsoptionen haben, dass sie Chancen, dass sie Möglichkeiten haben. Das heißt: Im Kern ruft das Bundesverfassungsgericht uns dazu auf, eine Agenda aufzusetzen, die Technologien, die neue Möglichkeiten, die industrielle Entwicklungen, die wirtschaftliche Entwicklungen vorantreibt. Das ist das, was wir mit unserem Vorschlag vorlegen.
Aber was machen die Grünen? Sie schlagen allein schon vier unterschiedliche Preismodelle vor. Sie haben zum einen eine CO2-Steuer, die Sie auf 60 Euro anheben.
Sie haben zum Zweiten einen Emissionshandel, den Sie anpassen wollen. Sie haben zum Dritten CfDs, die Sie einführen wollen, zusätzlich zu einem vierten Punkt, nämlich dem EEG.
Sie schaffen einen Wust an Maßnahmen, die alle einem Prinzip folgen,
und das ist das Problem: Dieser Maßnahmenmix folgt dem Prinzip „Hoffnung“. Das Prinzip „Hoffnung“ ist aber für den Klimaschutz das falsche Prinzip.
Es geht um das Prinzip „Sicherheit“.
Wir stellen ein anderes Modell dagegen. Wir stellen das Prinzip „Sicherheit im Klimaschutz“ dagegen.
Wir sagen: Wir nehmen ein einheitliches Modell.
Wir nehmen ein CO2-Limit, und dieses CO2-Limit passen wir auf das 1,5-Grad-Ziel an. Damit sind wir sicher, dass wir das auch einhalten. Jetzt müssen wir um dieses CO2-Limit natürlich alle anderen Maßnahmen herum bauen. Das heißt: Wir brauchen ein einheitliches Modell des Klimaschutzes.
Und das ist das Problem der Grünen. Sie machen schon so lange Klimaschutz. Sie haben schon so oft darüber diskutiert, welche unterschiedlichen Maßnahmen Sie einbringen wollen. Sie haben so viele Linke gegen eine Handvoll vernünftige Realos bei Ihnen antreten lassen, dass Sie Ihren eigenen Klimaschutz völlig verwässert haben. Niemand weiß mehr ganz genau, was Ihre Maßnahmen bringen. Und das ist das größte Problem dessen, was Sie hier heute vorgelegt haben.
Das größte Problem ist, dass Sie keine Ahnung haben, ob Ihr Klimaschutzmodell überhaupt irgendwas bringt. Hoffnung ist das einzige Prinzip. Ich bin ein hoffnungsfroher Mensch, ich hoffe auf viele Dinge; aber ich möchte eine Politik machen, die sicher ist, die sicher ausgestaltet ist.
Und das tun Sie mit diesem Modell nicht. Das ist das größte Problem, das ist der größte Vorwurf.
Man könnte es anders regeln. Man könnte sagen – wir haben diverse Anträge dazu vorgelegt –: Wir legen ein CO2-Limit fest, sichergestellt, verhandeln dann den CO2-Preis über das Instrument, das der Menschheit bewiesen hat, dass es Knappheiten am effizientesten verteilt, und das ist der Markt.
Der Markt verteilt Knappheiten so effizient wie nichts anderes. Sie müssen die Knappheit schaffen; das machen wir politisch. Aber die Verteilung funktioniert exakt; Herr Trittin, Sie können noch was lernen. Diese Verteilung über den Markt funktioniert exakt; das beweist das Instrument ja auch.
– Das hat er sogar geteilt, Herr Hofreiter. Herr Lindner teilt meine Meinung, zum Glück. Sie haben ja keine einheitliche Meinung in Ihrer Partei. Wir haben ein klares Konzept, das funktioniert.
Wenn Sie das aufgerufen haben, dann können Sie dieses wunderbare, dieses funktionierende Instrument mit Industriemaßnahmen unterstützen. Dann können Sie für einen funktionierenden Carbon-Leakage-Schutz sorgen, dann können Sie auch darüber diskutieren, aus dem EEG auszusteigen – endlich –, und sie können das über einen CO2-Preis regeln. Dann können Sie von mir aus über CFDs diskutieren. Dann können Sie über Einzelmaßnahmen reden. Aber Sie brauchen doch erst mal einen Plan für den Klimaschutz, der klar aufzeigt, wie das funktionieren kann. Das ist es, was ich vermisse.
Das Bundesverfassungsgericht zeigt uns ganz deutlich auf, dass wir eine Verantwortung für die Handlungsoptionen, für die Chancen kommender Generationen haben. Und das verpassen Sie mit diesem Antrag. Das verpassen Sie mit Ihrem Klimaschutzmodell. Wir müssen dafür sorgen, dass die Handlungen von heute für mehr Technologien, für mehr Chancenräume, für mehr Möglichkeiten in der Zukunft sorgen. Und das funktioniert nur mit einem einheitlichen Emissionshandel, mit einem einheitlichen CO2-Limit, das wir auf das Pariser Abkommen abstimmen können. Meine Damen und Herren, das ist ein Weg in Richtung einer Technologieagenda, die sich gewaschen hat, in Richtung Klimaschutz, der funktioniert.
Vielen herzlichen Dank.