Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein klarer Auftrag. Diesen Auftrag werden wir annehmen und auch unabhängig von diesem Urteil unsere Klimaschutzpolitik konsequent fortsetzen und die Menschen dabei mitnehmen; denn das ist unser Ansatz.
Angela Merkel hat auf europäischer Ebene durchgesetzt, dass das EU-Klimaziel von 40 Prozent auf 55 Prozent Treibhausgasreduktion bis 2030 angehoben wird. Das bedeutet automatisch, dass das deutsche Klimaziel angepasst wird,
und genau das machen wir. Das stand ohnehin bevor, und das setzen wir jetzt konsequent mit dem Klimaschutzgesetz um.
Womit setzen wir es um? Mit einem Dreiklang aus Förderinstrumenten, mit denen wir die Menschen mitnehmen
beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien, mit der CO2-Bepreisung und mit mehr Verbindlichkeit durch den Kontrollmechanismus, der im Klimaschutzgesetz schon angelegt ist. Und ja, dieser Dreiklang wirkt; denn wir haben unser Klimaschutzziel 2020 allen Unkenrufen zum Trotz erreicht. Warum haben wir es erreicht? Nicht wegen Corona,
das sagt auch der UBA-Präsident: 39 Prozent plus/minus hätten wir ohne Corona. Also, es ist ein Märchen, dass man immer behauptet: wegen Corona.
Wir haben es erreicht; nicht die Grünen haben es erreicht, sondern die Regierungskoalition. Das gilt es an der Stelle auch mal festzustellen, meine Damen und Herren.
Mit welchen Instrumenten? Vor allem mit unserem Leitinstrument, das unser Konzept ist: Der marktbasierte Emissionshandel auf europäischer Ebene wirkt. Ja, er ist die erfolgreiche Antwort. Dadurch reduzieren wir kontinuierlich die CO2-Emissionen. Der Emissionshandel wird auf EU-Ebene jetzt noch mal verschärft. Er wird auch im Flugverkehr noch mal verschärft. Er wird auf den Schiffsverkehr ausgeweitet. Und in Deutschland haben wir genau dort, wo wir die CO2-Emissionen reduzieren müssen, einen eigenen Brennstoffemissionshandel nach diesem Modell eingeführt,
und damit sind wir ein Vorbild für ganz Europa. Die EU wird jetzt auch nachziehen. Auch das ist ein Erfolg unserer Klimapolitik.
Ja, CO2 ist die neue Währung. Der CO2-Preis zeigt, dass es ein Gamechanger ist, wenn wir auf die Bepreisung setzen. Und der entscheidende Schritt, der uns beim Klimaschutz nach vorne bringt, ist eben auch, die Strompreise zu senken. Das ist der Ansatz; denn wenn wir jetzt überall auf Elektromobilität, auf Wärmepumpe umsteigen, dann müssen wir die Strompreise senken
und mit den Einnahmen aus dem Emissionshandel auf europäischer und auf nationaler Ebene die EEG-Umlage reduzieren; das ist auch schon in unseren bisherigen Beschlüssen angelegt. Diesen Weg müssen wir jetzt konsequent weitergehen; denn über die Senkung des Strompreises bekommen wir auch den Schub für Sektorkopplung und für mehr Klimaschutz, meine Damen und Herren.
Diese Instrumente wirken. Das sagen auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Sie sagen aber auch: Es geht um Generationengerechtigkeit. – Und die Antwort des Bundesverfassungsgerichts sollte man, ehrlich gesagt, auch mal auf andere Politikfelder anwenden, zum Beispiel in der Finanzpolitik.
Das Bundesverfassungsgericht fordert: Wir müssen bis 2030 ambitionierter werden, damit die Lasten für die kommenden Generationen reduziert werden, und wir müssen den Weg nach 2030 bis zu unserem Ziel der Klimaneutralität konkreter beschreiben. Genau das werden wir jetzt mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes machen. Wir werden ein Maßnahmenpaket vorlegen, bei dem die Themen Strompreissenkung und marktbasierte Instrumente im Mittelpunkt stehen. Wir setzen auf eine Verbindung aus Ökonomie und aus Ökologie, zusammen mit der Akzeptanz der Menschen und setzen nicht wie die Grünen auf ein „Höher, schneller, weiter“, die nur immer weiter die Ziele raufsetzen.
Wir brauchen die Grünen nicht. Wir machen selber eine gute Klimaschutzpolitik, meine Damen und Herren.