Schönen Dank für die Fragen. – In der Tat glaube ich, dass das Klimaschutzgesetz eine gute Weiterentwicklung ist, auf die die Fraktion, die das Klimaschutzgesetz erfunden hat – wenn ich das so aufgreifen darf –, stolz sein kann, und zwar deshalb, weil jetzt mit aller Konsequenz gesagt ist, was in den nächsten Jahren zu geschehen hat. Dass es das Klimaschutzgesetz überhaupt gibt, ist eine große Verbesserung, weil es bedeutet, dass wir regelmäßig Rechenschaft über die Weiterentwicklung und die Fortschritte ablegen und daraus Entscheidungen ableiten müssen. Dass die jetzt im weiteren Verlauf präzisiert sind, macht deutlich, was für eine große Aufgabe wir haben. Die kann man gar nicht überschätzen. Wir müssen einen erheblichen Ausbau der Erzeugungskapazitäten für erneuerbare Energien hinbekommen, wir müssen das Stromnetz ertüchtigen, und wir müssen das mit Entscheidungen im Baurecht und auch mit umweltschutzrechtlichen Regelungen so kombinieren, dass wir diesen Ausbau tatsächlich in dem jetzt notwendigen Tempo zustande bekommen.
Meine Antwort ist: Das muss man, indem man sich heranmacht und ein bisschen auch durch den Schlamm geht, was notwendig ist, wenn man Leitungen und alles, was damit verbunden ist, bauen will. Man darf sich nicht scheuen, dabei gewissermaßen auch die Ärmel aufzukrempeln.
Das Arbeiten ist jetzt eine Sache aller Ministerien, insbesondere derjenigen, die für die Infrastrukturen zuständig sind, und ich wünsche mir natürlich, dass die jetzt kluge Vorschläge haben.