Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Scholz, Ende April hat die Bundesregierung die Teilaussetzung der Insolvenzantragspflicht auslaufen lassen. Seit dem 1. Mai 2021 müssen Unternehmen nun wieder Insolvenz anmelden, wenn sie überschuldet sind, nur weil sie im Moment noch auf die Auszahlung von Coronahilfen warten.
Dazu muss man wissen, dass – nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums – gerade erst etwas mehr als die Hälfte der Überbrückungshilfe III ausgezahlt wurde. Fast die Hälfte wurde also noch nicht ausgezahlt. Dabei ist es so, dass sich bei Nachfragen dazu das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesjustizministerium gegenseitig mangelnde Initiative in diesem Bereich vorwerfen.
Meine Frage an Sie für die Bundesregierung: Plant die Bundesregierung, in diesem Bereich noch zu handeln, also wieder zu einer Teilaussetzung zu kommen, oder beabsichtigen Sie, Unternehmen in Insolvenz gehen zu lassen, nur weil sie bisher noch kein Geld bewilligt bekommen haben und noch auf die Auszahlung von Coronahilfen warten?