Okay. – Die Frage ist: Sie haben richtigerweise gesagt, dass Sie die Entschädigungen für die Braunkohle rechtsstaatlich hinnehmen und das tun, was nach Recht und Gesetz zulässig ist. Warum hat es bei der Entschädigung der Kernkraftwerksbetreiber dann zwei Urteile vom Bundesverfassungsgericht gebraucht, nämlich die 16. und die nun anstehende 18. Änderung des Atomgesetzes, damit man bei der Regierung zu der Einsicht kommt, dass Enteignungen entschädigt werden?
PVizepräsidentin Claudia Roth: Herr Minister.