Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass jetzt der Bundestag eine Entschädigung von bis zu 1 Milliarde Euro für RWE und Vattenfall im Atomgesetz regeln muss, ist juristisch Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016; es ist schon angesprochen worden. Die dadurch entstehenden Kosten sind Ergebnis der Politik der Vorvorgängerregierung aus CDU/CSU und FDP,
die zunächst mit der 11. Atomgesetznovelle die Laufzeitverlängerung für Atommeiler beschloss, um nach dem Super-GAU von Fukushima eine Kehrtwende einzuleiten. Das sollte in dieser ganzen Debatte nie vergessen werden.
Dabei wurden damals Schadensersatzrisiken bewusst ignoriert – „bewusst ignoriert“ wohlgemerkt –, und es hat einen Untersuchungsausschuss in Hessen gegeben, dessen Arbeit meines Erachtens deutlich macht, wie widersprüchlich und unklar das Ganze damals gelaufen ist.
Es steht der Verdacht im Raum, dass das bewusst so gesteuert worden ist.
Die von der Bundesregierung und den Fraktionen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwürfe wurden jetzt auf den Weg gebracht, um quasi das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Mit ihnen wurde aber eine Chance vertan, und sie sind erneut zum Vorteil der Atomkonzerne. Nach langem Hin und Her – das allein ist meines Erachtens schon alarmierend – will die Bundesregierung darauf verzichten, die Atomkonzerne durch Laufzeitverlängerungen zu entschädigen. Das war strittig. Der Wirtschaftsflügel innerhalb der CDU/CSU hat natürlich versucht, das durchzusetzen. Es ist alarmierend, dass so etwas passiert. Im Kern ist das auch Ausdruck einer geänderten Energiepolitik, die Sie eigentlich anstreben.
Meines Erachtens muss man politisch festhalten: Der Atomkonsens ist bei diesen ganzen Gesprächen von der CDU/CSU infrage gestellt worden. Es ist gut, dass es nicht so weit gekommen ist und eine andere Regelung gefunden wurde, um die Konzerne zu entschädigen.
Aber einmal mehr fehlt Ihnen bei der Umsetzung der politische Wille, um den Atomausstieg zu beschleunigen, die Atomkonzerne in die Verantwortung zu nehmen und die Kosten für die Allgemeinheit zu senken. Deshalb wird die Fraktion Die Linke den Gesetzentwürfen der Großen Koalition und der sie tragenden Fraktionen nicht zustimmen.
Zur Verdeutlichung: Die öffentliche Anhörung zu den Gesetzentwürfen hat eindeutig gezeigt, dass die Höhe des von der Bundesregierung vorgesehenen Ausgleichs großzügig zugunsten der Atomkonzerne bemessen ist. Wir Linken fordern deshalb in unserem Entschließungsantrag einen Gemeinwohlabschlag in Höhe von 10 bis 15 Prozent. Das ist auch von den Sachverständigen in der Anhörung als urteilskonform angesehen worden. Das ist also durchaus möglich.
Die Überkompensation der Atomkonzerne, die die Gesetzentwürfe der Großen Koalition vorsehen, lehnen wir ab.
Ich könnte jetzt sicherlich noch ausführlicher auf einige Aspekte eingehen.