Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf zum autonomen Fahren soll ein Rahmen geschaffen werden, um das autonome Fahren juristisch abzusichern. Der technische Fortschritt ist für eine Industrienation grundsätzlich als positiv anzusehen, und demzufolge ist es die Pflicht der Bundesregierung, die Möglichkeit der Einführung solcher Systeme zu gestalten.
Wir sehen hier jedoch gerade im Hinblick auf die jüngere Vergangenheit einige Probleme im Vorgehen. So konnte man zum Beispiel bei den staatlichen Vorgaben für den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen sehen, dass die Hersteller, die sich zum damaligen Zeitpunkt an die gültigen rechtlichen Vorgaben der Regierung gehalten haben, am Ende die Zeche dafür zahlten, dass diese Vorgaben unpräzise waren. Während es dort um wenige Mikrogramm an Schadstoffen ging, geht es beim vollautonomen Fahren im Zweifelsfall tatsächlich um Menschenleben. Es ist ein entscheidender Unterschied, ob durch einen Softwarefehler im Steuergerät etwas Ruß aus dem Auspuff kommt oder ein Kind beim Einsteigen in einen vollautonomen Bus gegebenenfalls am Bordstein zerdrückt werden könnte.
So klingt die Vorstellung, dass Überwachungspersonen notfalls per Fernsteuerung in das fahrerlose System eingreifen können, in der Theorie zwar schön, in der Praxis wird das jedoch alleine schon an der katastrophalen Netzinfrastruktur hier in Deutschland scheitern.
Wenn das Bild- und Steuersignal des Fahrzeugs in Echtzeit in einer Überwachungszentrale ankommen soll, sind hierzu enorme Datenmengen notwendig. Leider ist das deutsche Wort „Funknetz“ auch im Jahr 2021 in Deutschland vor allem dadurch passend, dass es um die einzelnen Funkverbindungen jede Menge Löcher gibt.
Da diese Sicherung somit nur in der Theorie funktioniert, stellt sich also sofort die Frage nach der Haftung für das autonome Fahren. Diese soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf vor allen Dingen auf die Hersteller und die Betreiber abgewälzt werden. Unserer Meinung nach müssen sich die Industrie und die Unternehmen darauf verlassen können, dass sie, wenn sie eine gültige Zertifizierung haben, nicht dafür bestraft werden, wenn in Zukunft Fehler in dieser Gesetzgebung festgestellt werden. Dazu müssen die Regelungen klar und transparent sein,
und vor allen Dingen – das haben wir im Ausschuss auch diskutiert – fordern wir einen Zertifizierungskatalog, der verbindlich erfüllt werden muss, damit die Hersteller die entsprechende Sicherheit haben.
Da der Gesetzgeber die Verantwortung mit diesem Paket zumindest vorläufig von sich schiebt und auch weitere Fragen nach der Datensicherheit und dem Datenschutz der Bürger nicht angemessen beantwortet werden, können wir diesem Gesetzentwurf in der derzeitigen Form leider nicht zustimmen.
Wir wünschen uns, dass diese Thematik seriös und nicht, wie jetzt, kurz vor knapp in der drittletzten Sitzungswoche vor den Wahlen mitten in der Nacht diskutiert wird. Das ist einfach hochgradig unseriös für so ein wichtiges Thema.
Vielen Dank.