Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns können sich an eine Zeit erinnern, in der man die Urlaubsreise noch mit dem Straßenatlas geplant hat, mit mehr oder weniger Umwegen. Von einem markanten Ton angekündigt kamen Staumeldungen über den Verkehrsfunk. Keiner wusste, wie lange und warum man überhaupt im Stau steht. Das war die Realität damals.
Wir gestalten nun mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme die datengetriebene und digitalisierte Zukunft unseres Verkehrssektors. Um was geht es hierbei? Es geht erstens um Sicherheit. Falschfahrer, Gegenstände auf der Fahrbahn, Straßenglätte, Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen werden von Straßenbaubehörden und -betreibern und den Verkehrswarndiensten in Echtzeit über den Nationalen Zugangspunkt zur Verfügung gestellt. Damit können Anbieter von Routenplanern direkt in ihren Anwendungen Warnmeldungen ausgeben und die Routenführung an die aktuellen Gegebenheiten anpassen.
Diese neu geschaffenen Möglichkeiten tragen dazu bei, die Sicherheit auf deutschen Straßen zu erhöhen; denn wir haben in Deutschland immer noch über 2 000 Verkehrstote pro Jahr. Mit intelligenten und vernetzten Verkehrssystemen wollen wir dem Ziel einer Vision Zero, einem Straßenverkehr ohne Unfalltote, näherkommen.
Zweitens geht es um Komfort und Barrierefreiheit. Mit aktuellen Fahrplandaten, Verkehrsinformationen und Angaben zu verfügbaren Ladesäulen oder Standorten von Carsharingfahrzeugen können komfortable und verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsdienste ermöglicht werden. Wir haben hier auch Menschen mit Einschränkungen im Blick, welche somit bessere Informationen zu barrierefreien Verkehrsmitteln erhalten.
Ich danke für die zahlreichen Stellungnahmen von Verbänden, Datenanbietern und Datennutzern zu diesem Gesetzentwurf. Ihre Hinweise und Bedenken haben wir ernst genommen. Unser Berichterstatter, Dr. Jonas Geissler, und Isabel Cademartori – man hat das Leuchten in euren Augen gesehen – haben diese im Rahmen der Verhandlungen mit dem Verkehrsministerium ausgewogen berücksichtigt.
Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir Doppelstrukturen ab und reduzieren unnötigen Aufwand spürbar. Die verpflichtende Registrierung setzen wir schlank, praxistauglich und ohne überflüssiges Gold-Plating um. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Know-how und sensible Geschäftsinformationen der Datenanbieter wirksam geschützt bleiben.
Das parlamentarische Verfahren hat hier seinen Wert gezeigt: Aus einem guten Entwurf ist ein noch besseres Gesetz geworden. Mit der Reform des IVSG treiben wir die Digitalisierung unseres Verkehrssystems nun entschlossen voran und gehen einen wichtigen Schritt in Richtung einer sicheren, vernetzten und zukunftsfähigen Mobilität. Hier kann man um nichts anderes als um Ihre Zustimmung bitten.
Ich sage vielen Dank.