Vielen Dank auch für diese Frage. – Wir haben – deshalb erscheint dies auch nicht im Koalitionsvertrag – ja schon einen geltenden Gesetzesmechanismus, der vorgibt, wie wir beispielsweise mit Inflationssteigerung oder anderen Dingen, die die Töpfe verändern, umgehen. Wir haben bereits einen durchaus praktizierten Mechanismus, wie wir mit Steigerungen der Regelsätze umgehen müssen.
Deswegen haben wir hier keinen Änderungsbedarf. Das Gesetz sieht dies letztendlich schon vor. Ich meine, wir haben, in dem Umfang auch zu Recht, die Rechtsprechung in vielfältiger Art und Weise schon erlebt.
Es geht darum – Sie sprechen ein wesentliches Thema an –, vor allem die Zielgruppe der Alleinerziehenden in den Blick zu nehmen. Das tun wir. Zum einen wollen wir Kindergeld und Kinderfreibeträge kraftvoll erhöhen; das ist auch Handschrift der Christlich-Sozialen Union. Zum Zweiten wollen wir dafür sorgen, dass bei der Kinderbetreuung Verlässlichkeit besteht. Den Anspruch auf verlässliche Betreuung haben wir bei der Krippenbetreuung schon durchgesetzt, wollen ihn aber beispielsweise auch bei der Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Die Eltern müssen wissen, dass das Kind gut aufgehoben ist, auch wenn einmal eine Unterrichtsstunde ausfällt, auch wenn sie mal länger arbeiten müssen. Damit eröffnen wir gerade Alleinerziehenden mehr Chancen, auf dem Arbeitsmarkt weiterhin aktiv sein zu können, und wir verbessern ihre Integration in den Arbeitsmarkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben dem Thema „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit“ setzen wir auf mehr Weiterbildung. Das ist der weitere Baustein, wenn es darum geht, Vollbeschäftigung zu erreichen. Gute Bildung, Ausbildung und eine konsequente betriebliche und überbetriebliche Weiterbildung sind der Schlüssel für die Zukunft, damit wir auch weiterhin wirtschaftlich erfolgreich sein können. Bildung ist so etwas wie ein Grundnahrungsmittel.
Vieles geschieht schon in diesem Bereich. Die Sozialpartner und die Betriebe unternehmen große Anstrengungen. Wir wollen hier aber noch besser werden. Deswegen haben wir in diesem Koalitionsvertrag ein ganzes Bündel an konkreten Maßnahmen zur Förderung der Bildung und Weiterbildung vorgesehen und werden diese umsetzen.
All diese Überlegungen haben letztendlich ein Ziel. Wir wollen einen Mentalitätswechsel in den Köpfen erreichen: Wir lernen nicht nur für den Moment, sondern für die lange Dauer, und Lernen kann auch richtig Spaß machen. Diesen Mentalitätswechsel wollen wir tatsächlich erreichen. Nicht erst dann, wenn es fast zu spät ist, wenn Arbeitslosigkeit droht, sollen die Menschen tätig werden, sondern sie sollen frühzeitig in diesem Bereich präventiv tätig werden. Wenn uns das gelingt, sind wir als Land mittel- und langfristig wettbewerbsfähig und sorgen dafür, dass unsere sozialen Sicherungssysteme finanzierbar bleiben. Gute Bildungspolitik ist letztendlich eine vorausschauende Sozialpolitik.
Auch eine gute Familienpolitik ist eine vorausschauende Sozialpolitik. Wir wollen, dass Familie gelingt. Das Arbeitsrecht ist ja traditionell blind gegenüber den Bedürfnissen der Familien. Frauen entscheiden sich häufig zwischen Familie und Beruf. Wir wollen aber kein Entweder-oder, sondern Zwischenwege eröffnen. Familienfreundliche Arbeitszeiten sind ein wesentlicher Faktor für das Gelingen von Familie. Hier stehen die Tarifvertragspartner in der Verantwortung, aber auch die Politik. Wir sind bereits ein gutes Stück vorangekommen, mit der Elternzeit und der Pflegezeit. Hier haben wir Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit und das Recht zur Rückkehr in Vollzeit geschaffen. Genau diesen Weg werden wir konsequent weitergehen, und zwar mit einer befristeten Teilzeitmöglichkeit: für bis zu fünf Jahre. Damit verfolgen wir das Ziel einer stärkeren arbeitsmarktpolitischen Integration von Frauen.