Da ich Mitglied des Deutschen Bundestages bin, bitte ich, die Frage zu den VW-Boni an die Kolleginnen und Kollegen des Niedersächsischen Landtages zu richten.
Zu Ihrer ersten Frage kann ich nur auf die Antwort des Kollegen Bartol verweisen. Er hat Ihnen vorhin erklärt – ich versuche es einmal mit meinen Worten, vielleicht erreicht es Sie dann besser –,
dass es Verträge gibt, wie auch Sie sie mit Ihren Mitarbeitern schließen. In diesen Verträgen sind Bedingungen festgeschrieben. Es gab keine Geheimabsprache zwischen Herrn Grube und dem damaligen Minister über seine Abfindung, sondern das war lediglich das Einhalten von Verträgen. Ich glaube, wir beide sind uns einig, dass wir – in der Bundesregierung wie auch im Bundestag – für Verlässlichkeit stehen, also dafür, dass man Verträge einhält.
Der Kollege Bartol hat Ihnen auch erklärt, dass wir schon vorher die Verträge mit anderen, die neu hinzugekommen sind – Herr Grube war ja nicht der einzige Vorstand, der in der letzten Legislatur vorzeitig sein Amt verlassen hat –, entsprechend geändert haben. Das hat er Ihnen klargemacht. Insofern kann ich Ihnen sagen: Ja, wir haben schon in der letzten Legislatur Schlüsse aus diesem Vertrag und den Abfindungen gezogen. Ich bin sicher, dass wir das mit dem jetzigen Verkehrsminister fortführen werden.