Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als homosexueller Mann wurde Wolfgang Lauinger von den Nationalsozialisten verfolgt. Er hat das glücklicherweise überlebt. Fünf Jahre später wurde er in der Bundesrepublik Deutschland auf Basis des von den Nazis übernommenen § 175 StGB erneut inhaftiert. Zitat:
Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft.
Erst 1994 wurde dieser Paragraf vollständig abgeschafft. 50 000 Männer wurden in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich verurteilt, weil sie einen anderen Mann liebten. Liebe war strafbar. Ein solches Unrecht darf sich niemals wiederholen.
Auch das Grundgesetz hat Herrn Lauinger nicht geschützt. Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat in den 50er- und in den 70er-Jahren die strafrechtliche Verfolgung homo- und bisexueller Männer ausdrücklich gebilligt. Seitdem haben sich die gesellschaftliche Haltung zu Homosexualität und sicher auch – wir haben es eben gehört – die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geändert. Das ist gut so. Aber gesellschaftlicher Wandel ist keine Einbahnstraße. Die politische Radikalisierung in vielen Ländern weltweit zeigt doch, wie zerbrechlich vermeintlich sicher geglaubte Minderheitenrechte sein können. Dafür reicht schon ein Blick ins benachbarte Polen mit den angeblichen LGBT-freien Zonen zurzeit.
– Ich verstehe Ihre Schnappatmung; aber zu dem Thema, glaube ich, haben Sie genug gesagt.
Künftige Generationen homo- und bisexueller, aber ausdrücklich auch trans- und intergeschlechtlicher Menschen müssen sich auf ihre Verfassung verlassen können. Vertrauen oder spekulieren wir also nicht über eine wohlwollende Zusammensetzung künftiger Bundesverfassungsgerichte, sondern garantieren wir den ausdrücklichen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität endlich im Wortlaut des Grundgesetzes.