Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Kollege Wirth, nur so viel: Schauen Sie mal nach! Das Ausländerzentralregister gibt es schon ganz lange. Wir entwickeln es jetzt weiter.
Mit der Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters – im weiteren Verlauf werde ich dann vom AZR sprechen – stellen wir die Weichen dafür, dieses zu einem zentralen Dateiensystem für alle Fachverfahren zu entwickeln. Die Anliegen Nichtdeutscher sollen schneller geklärt, die Verfahren vereinfacht und die allgemeine Datenqualität verbessert werden.
Wer es eilig hat, sollte es langsam angehen. Schon zur ersten Lesung war allen Beteiligten bewusst, dass in puncto Datenschutz, insbesondere Schutz von sensiblen persönlichen Daten, nachgesteuert werden müsste. Die Sachverständigen haben dies in den Stellungnahmen und in der Anhörung auch noch einmal eindrücklich herausgestellt. Zusätzlich forderten sie erweiterte Schutzmechanismen für den Abruf von Daten und bessere Kontrollmöglichkeiten für den Datenverkehr innerhalb des AZR.
Inzwischen hat es neben der Anhörung mehrere Berichterstattergespräche sowie interne Koordinierungen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegeben. Darüber hinaus habe ich mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, mit den SPD-Arbeitsgemeinschaften Migration und Vielfalt im Bund und in Brandenburg sowie dem Bundesverband der Lesben und Schwulen gesprochen. Zudem haben der Bundesrat und somit wohl auch Bündnis 90/Die Grünen in einigen Länderparlamenten signalisiert, dieses Gesetz zu wollen, und haben durch Stellungnahmen und Forderungskataloge, die sukzessive eingearbeitet wurden, daran mitgearbeitet.
Nachdem ich anfangs einige Inhalte des Gesetzentwurfs skeptisch gesehen habe, bin ich nun froh, dass wir als SPD entscheidende Verbesserungen durchsetzen konnten. Zudem haben wir einen aussagekräftigen Entschließungsantrag mit auf den Weg gebracht. Diese Verbesserungen und die Inhalte des Entschließungsantrags möchte ich hier benennen:
Die ausländische Personenidentitätsnummer ist neu zu den Speichersachverhalten des AZR hinzugekommen. Insbesondere Schutz- und Asylsuchende müssen darauf vertrauen können, dass diese nicht an Verfolgerstaaten weitergereicht wird und gegebenenfalls den Aufenthaltsort verrät. Mit dem Änderungsantrag stellen wir klar, dass diese Nummer ausschließlich für die eindeutige Identifizierung einer Person genutzt werden darf. Die SPD hat bewirkt, dass die Personenidentitätsnummer nur unter strengen Auflagen von Behörden im Inland zum Zwecke der Identifizierung abgerufen und genutzt werden darf. Eine Weitergabe an Drittstaaten ist ausgeschlossen.
Neue Speichersachverhalte des AZR sind auch Dokumente wie Asylanträge, Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder Gerichtsentscheidungen zu asylrechtlichen Verfahren im Volltext. Die SPD hat durchgesetzt, dass solche Entscheide ebenfalls nicht an Drittstaaten oder an zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden dürfen. Bei einer Übermittlung von Dokumenten innerhalb der Europäischen Union ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass diese Dokumente nur zweckgebunden verarbeitet werden dürfen.
Als einen großen Erfolg – das ist mir besonders wichtig – betrachte ich die Begrenzung der Volltextspeicherung in besonders sensiblen Bereichen. Ich zitiere: „Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sind unkenntlich zu machen.“ Kein Staat der Welt sollte höchstpersönliche Daten zur sexuellen Orientierung, zu Empfindungen und Erlebnissen, zu politischen und religiösen Überzeugungen, welche zu einer Flucht motivieren, zentral speichern dürfen, erst recht dann nicht, wenn diese einem Beamten entweder im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses oder aber unter großen Überwindungen mitgeteilt wurden.
Auch der Austausch mit dem Lesben- und Schwulenverband hat mir die Wichtigkeit all dieser Änderungen sehr eindrücklich vor Augen geführt. Sie sind ein Verdienst der SPD-Fraktion.
Ich komme jetzt zu unserem Entschließungsantrag. Mit diesem Antrag haben wir dafür gesorgt, dass über die Bund-Länder-Arbeitsgruppen zukünftig auch unterhalb der gesetzlichen Ebene die Datenqualität und die Schnittstellengestaltung verbessert werden. Das Behördenpersonal, also die Nutzer des AZR, soll fachliche Schulungen erhalten. Dies garantiert, dass die Potenziale des AZR optimal genutzt werden können.
Eine vereinfachte Auswertbarkeit der Protokollierung soll den Bundesdatenschutzbeauftragten zudem bei der regelmäßigen datenschutzrechtlichen Kontrolle des AZR unterstützen.
Informationen aus dem AZR sollen in Zukunft mit dem im Registermodernisierungsgesetz beschlossenen Datencockpit verbunden werden. Das verbessert die Rechte der Betroffenen, das baut datenschutzrechtliche Doppelstandards zwischen deutschen und ausländischen Mitbürgern ab, und das schafft Transparenz für die Betroffenen.
Zu guter Letzt haben wir als SPD-Fraktion ausgehandelt, dass vor einer Evaluation des Datenaustauschverbesserungsgesetzes kein weiterer inhaltlicher Ausbau des Ausländerzentralregisters stattfinden wird.
Alles in allem meine ich, dass wir viele Hinweise der Sachverständigen und potenziell Betroffenen aufgegriffen haben. Ich bedanke mich bei allen für die konstruktiven Gespräche.