Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter Redner in dieser Debatte kann man auch noch mal ein paar Dinge zusammenfassen. Da möchte ich schon festhalten, dass meine Vorredner, insbesondere auch aus der Unionsfraktion, bei allen Reden Verständnis für die teils schwierige Situation von Nachwuchswissenschaftlern geäußert haben. Ich tue das auch. Es ist immer wünschenswert, Planungssicherheit zu haben, und es ist selbstverständlich, dass Befristungen nicht ausgenutzt werden sollen. Das gilt natürlich für die Wissenschaft, aber auch für die Wirtschaft. Das Wichtige ist aber, dass wir auch Flexibilität erhalten, und hierfür gibt es entsprechende rechtliche Rahmen in unseren Gesetzen.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass der Bund eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen hat und auch sehr viel Geld bereitgestellt hat, um die Länder und Hochschulen in die Lage zu versetzen, Stellen zu entfristen, zuletzt auch mit dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“.
Ich möchte gar nicht auf alle Punkte, die schon von der Ministerin und den Vorrednern ausgeführt wurden, noch mal eingehen. Ich möchte den Blick eher auf die Zuständigkeiten richten; denn ich hatte in den vergangenen vier Jahren – ehrlicherweise auch in dieser Debatte – immer wieder das Gefühl, dass bei einigen Kolleginnen und Kollegen hier im Haus die Auffassung einer Allzuständigkeit des Bundes vorherrscht.
Deshalb möchte ich den Kolleginnen und Kollegen dringend anraten, sich in der Sommerpause das Grundgesetz als Lektüre vorzunehmen.
Denn im Grundgesetz ist eindeutig geregelt: Schule ist Ländersache, Hochschule überwiegend Ländersache. Vielleicht schauen Sie sich Artikel 74 Absatz 1 GG, Artikel 91 GG oder auch Artikel 104c GG besonders an, zumal wir als Bund jetzt auch noch in die Finanzhilfen für die Länder eingestiegen sind, die nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben wahrzunehmen.
Hätten Sie in das Grundgesetz geschaut, liebe Linke, dann wüssten Sie, dass hier der falsche Ort für diese Debatte ist. Ich frage Sie: Warum führen Sie diese Debatte nicht in den Landtagen?
Wieso führen Sie diese Debatte nicht im Landtag von Thüringen?
Liegt es vielleicht daran, dass Ihre eigene linke Landesregierung in Thüringen die Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf Befristungen teilt?
Ich zitiere aus der „Hochschulstrategie Thüringen 2020“ – können Sie nachlesen im Kapitel 4.7.1 –:
Zur Erfüllung der den Hochschulen obliegenden Aufgaben in Wissenschaft, Lehre und Forschung wird es weiterhin unabdingbar sein, sowohl befristetes als auch unbefristetes Personal zu beschäftigen.
Weiter heißt es im Übrigen – hören Sie doch mal lieber zu! –:
Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Instrument der Befristung, insbesondere bezüglich der Dauer der Befristungen
– und jetzt kommt es, aufpassen! –
ist in erster Linie Aufgabe der Thüringer Hochschulen.
Merken Sie was? Ihre linke Regierung teilt eins zu eins die Auffassung des Bundesministeriums.
Da frage ich Sie schon: Wieso ändern Sie das in Thüringen denn nicht? 69 Prozent der Stellen in Thüringen sind befristet. Frau Gohlke, „Rückgrat zeigen“ haben Sie vorhin gesagt. Na, dann fangen Sie mal an!
Sie regieren dort seit 2014, aber hier die großen Reden halten, ohne die Zuständigkeit zu haben.
Man kann natürlich der Meinung sein wie Sie und auch so manche hier im Haus, dass der Bund mehr Kompetenzen braucht.
Die Meinung kann man haben, aber dann sollten Sie bitte auch ehrlich diskutieren; das tun Sie aber nicht. Dann sollten Sie sich in Ihrer Partei auch mal über die föderale Struktur unterhalten.
Dann müssten Sie nämlich auch darüber sprechen, ob man nicht die Landtage verkleinert; denn mangels Aufgaben bräuchte man ja dann weniger Abgeordnete. Vielleicht sollten Sie sich dann auch Gedanken über den Staatsaufbau machen.
Brauchen wir denn dann noch 16 Bundesländer? Da wünsche ich Ihnen in Ihrer Partei viel Vergnügen bei der Diskussion; denn dann fallen bei Ihnen ein Haufen Versorgungsposten weg
und im Übrigen auch viele befristete Stellen in den Abgeordnetenbüros und in den Fraktionen.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei dieser Diskussion.
Fest steht: Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben in dieser Wahlperiode massiv in Bildung und Forschung investiert, vor allem auch in den wissenschaftlichen Nachwuchs. Und liebe Frau Sitte: Ja, Hanna mag wählen gehen. Ich sage Ihnen aber: Andere werden auch wählen gehen,
und zwar auch diejenigen, denen Sie mit Vermögensabgabe, Abschaffung von Ehegattensplitting, höheren Steuern usw. das Geld aus der Tasche ziehen.