Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der Anhörung der Sachverständigen am letzten Montag fühlen wir uns als Fraktion der AfD in unserer Auffassung bestätigt, dass dieser Gesetzentwurf selbstverständlich nicht verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, keinerlei Bedenken.
Gleichwohl haben die Vertreter der übrigen Oppositionsfraktionen im Rechtsausschuss am Dienstag mit großer Emphase wieder den Dammbruch besungen. Was lauert denn hinter diesem Damm? Eine Riesenschlammlawine, die unseren Rechtsstaat, sollte sie freiwerden, hinwegspülen wird? Sicherlich nicht! Dahinter lauert, wenn man das so ausdrücken darf, die Möglichkeit, Mörder, die bisher mit ihrer Tat durchgekommen sind, doch noch verurteilen zu können. Also, wer sich davon bedroht fühlt, der sollte mal in sich gehen und sein Wertesystem überholen!
Der einzige Mangel, den der Gesetzentwurf hat, ist, dass sich die beiden einbringenden Fraktionen entschlossen haben, dort auf einzelne Tatbestände abzustellen und nicht, wie zwei Sachverständige – die den Gesetzentwurf allerdings grundsätzlich ablehnten – zu Recht anführten, auf die Strafandrohung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Dies wird in der Praxis dazu führen, dass Verfahren gemäß diesem Gesetzentwurf, der seiner Natur nach in nur sehr, sehr wenigen Fällen überhaupt jemals zum Tragen kommen wird, vor Gericht in noch weniger Fällen zum Erfolg führen werden, weil jeder mittelmäßige Verteidiger weiß, dass er die Mordmerkmale bekämpfen muss, und das ist leicht; denn zwischen Mord und Totschlag ist nur eine hauchdünne Trennwand, und die kann man leicht einreißen. Damit ist das Verfahren, so wie Sie den Gesetzentwurf leider verfasst haben, dann gescheitert.
Trotzdem begrüßen wir den Gesetzentwurf. Er ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden ihm, wie angekündigt, zustimmen.
Das war’s von meiner Seite. Ich wünsche uns allen noch gut’s Nächtle!