Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Selten war ein Verstoß gegen das Grundgesetz so klar wie hier“, sagte der Sachverständige Dr. Ulf Buermeyer in der öffentlichen Anhörung zu dem vorliegenden Entwurf. Dem kann ich mich nur anschließen.
Meine Damen und Herren, Ihr Lösungsvorschlag ist verfassungswidrig. Jeder, der das Schicksal von Frederike und ihrer Familie kennt, kann sich den Schmerz vorstellen. Aber die Kenntnis um diesen Schmerz darf nicht zu solchen Gesetzen führen, die eine Säule unseres Rechtsstaats ins Wanken bringen.
Denn die Rechtskraft eines Urteils ist unerlässlich für einen Rechtsstaat. Den Grundsatz „Ne bis in idem“, nicht zweimal für das Gleiche, gibt es seit mehr als 2 000 Jahren.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon in einer seiner sehr frühen Entscheidungen festgestellt: „Rechtsfriede und Rechtssicherheit sind von so zentraler Bedeutung, dass um ihretwillen die Möglichkeit … “ – die Möglichkeit, wohlgemerkt – „… einer im Einzelfall vielleicht unrichtigen Entscheidung in Kauf genommen werden muss.“
Rechtsstaat, das bedeutet doch vor allem: Der Staat muss sich selbst an seine eigenen Regeln halten. Niemand darf zweimal wegen desselben Tatvorwurfs vor Gericht gestellt werden. Dieses geben Sie jetzt auf. Sie machen das mit diesem Gesetz und nennen es dann absurderweise auch noch „materielle Gerechtigkeit“, die Sie damit erreichen wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das schaffen Sie damit nicht. Sie bleiben doch viele Antworten schuldig. Sie versprechen etwas – das muss Ihnen klar sein –, was vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird, weil es, wenn Sie das richtig hätten machen wollen, einer Grundgesetzänderung bedurft hätte.
Bei Ihrem heute vorliegenden Entwurf handelt es sich um einen Dammbruch. Sie stoßen damit eine Tür auf, die Sie besser zugelassen hätten. Die Rechten von der AfD
– das haben wir gehört –, die feiern das schon. Den Alkohol konnte man zwar nicht riechen, aber hören.
Meine Damen und Herren, für meine Fraktion steht fest: Dieses Gesetz lehnen wir ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich ernst nehmen, dann lehnen Sie das bitte ebenfalls ab.
Vielen Dank.
Ich schließe damit die Aussprache.