Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache, wie es mein Kollege Jan Metzler angekündigt hat, ausschließlich Ausführungen zu Artikel 2 des vorgelegten Gesetzentwurfs. Darin geht es um eine Änderung der Strafprozessordnung; mit dem übrigen Gesetzesinhalt hat das nichts zu tun.
Der Hintergrund ist Folgender: Am 24. Juni 2021 hat die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode das Strafgesetzbuch geändert und neben der Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten auch den Besitz von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern ergänzend unter Strafe gestellt.
Zur verbesserten Aufklärung erforderliche Ermittlungshandlungen von Polizeibeamten – auch „Keuschheitsprobe“ genannt –, die allerdings strafrechtliche Vorschriften tangieren können, wurden von der Strafbarkeit ausgenommen. Weil das rechtlich heikel ist, muss es vorher von einem Ermittlungsrichter genehmigt werden. Die Regelung findet sich in § 110d der Strafprozessordnung.
Im Nachhinein haben wir festgestellt, dass bei den dort aufgeführten Vorschriften, für die dieser Richtervorbehalt gilt, aufgrund eines Versehens eine Vorschrift nicht ganz bzw. in ihrer alten Fassung zitiert wurde. So etwas nennt man ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers. Das ist eigentlich kein großer Akt, sondern eher eine Lappalie, deren Korrektur allerdings keinen Aufschub verträgt, zumal es hier um die Aufklärung abscheulicher Verbrechen gegenüber Kindern, mithin den Schwächsten unserer Gesellschaft, geht. Daher hat meine Fraktion baldmöglichst einen entsprechenden gesetzlichen Korrekturantrag eingebracht.
Meine Damen und Herren, echte Fehlerkultur verlangt, dass man zu seinen Defiziten steht und diese bestmöglich beseitigt, und dem wollten wir Rechnung tragen. Unser Vorschlag wurde nunmehr aber erst nach mehr als zwei Monaten inhaltlich eins zu eins in den heute von der Ampelkoalition vorgelegten Gesetzesvorschlag übernommen. Konstruktiv, wie wir sind, haben wir unseren Vorschlag für erledigt erklärt.
Meine Damen und Herren von der Ampelkoalition, das hätten Sie wirklich einfacher und vor allen Dingen schneller machen können, wenn Sie uns gefolgt wären. Statt von Anfang an unserem Vorschlag beizutreten, wurde er mit Ihren Stimmen ohne Angabe von Gründen zweimal von der Tagesordnung des Rechtsausschusses genommen. Dabei ging es ja nicht um eine Staatsaffäre, sondern um die Korrektur eines Schreibversehens. Diese Art von Machtdemonstration ist umso weniger verständlich, als die davon abhängenden Ermittlungen dem Schutz der Kinder dienen. Das verdient keinen zeitlichen Aufschub.
Meine Damen und Herren von der Ampelkoalition, Ihr Koalitionsvertrag trägt ja nun die Überschrift „Mehr Fortschritt wagen“. Im Duden steht zum Begriff „Fortschritt“: „positiv bewertete Weiterentwicklung; Erreichung einer höheren Stufe der Entwicklung“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich überlasse es Ihnen, zu beurteilen, ob diese Vorgehensweise, die die Ampelkoalition hier an den Tag gelegt hat, ihrem selbstgesetzten Ziel gerecht wird.
Ich bedanke mich.