Meine Damen und Herren! Die AfD hält Wort. Wie von mir bereits in den frühen Morgenstunden des 15. Juni 2018 angekündigt – es war so etwa 2 Uhr; der eine oder andere von Ihnen wird sich erinnern –, reden wir nun wieder einmal über einen AfD-Antrag, der die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände in Deutschland zum Inhalt hat.
Diesmal geht es um das Familienrecht, das im vergangenen Jahr auf verfassungswidrige Abwege geraten ist. Wir erinnern uns: Hals über Kopf und von peinlichem rot-grün-buntem Klamauk begleitet – ich sage nur: irres Herumgetanze und Konfettikanonen hier im Bundestag –, wurde am 30. Juni 2017 das Gesetz zur sogenannten Ehe für alle beschlossen. Dafür stimmten alle Rot-Grünen. Gespalten war die CDU/CSU-Fraktion – nachdem Frau Merkel huldvoll, aber wohl versehentlich den ja eigentlich gar nicht existierenden Fraktionszwang aufgehoben hatte. Etwa 75 Prozent – Sie erinnern sich vielleicht – der CDU/CSU-Abgeordneten insgesamt, darunter nahezu alle CSU-Abgeordneten, sprachen sich gegen dieses rot-grüne Ideologieprojekt aus,
gegen ein Projekt, mit dem das verfassungsrechtlich geschützte Institut der Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau auf dem Altar der bunten Beliebigkeit geopfert wurde,
als erster Schritt übrigens – ich vermute das – in Richtung gänzliche Beliebigkeit. Demnächst wird es wahrscheinlich möglich sein, dass mehr als zwei Personen heiraten. Wahrscheinlich wird es dann möglich sein, auch die anderen Geschlechter einzubeziehen – es soll ja so um die 60 Stück geben –, sodass die untereinander, jeder mit jedem, heiraten können. Das sind gruselige Vorstellungen für uns, dass die absolute Beliebigkeit der Ehe
von Ihnen hier angedacht und wahrscheinlich auch durchgesetzt werden soll.
Das hat uns auf den Plan gerufen; denn diese Vorstellungen sind nicht nur gruselig – Sie sind auch gruselig mit Ihrem Rumgebrülle –, sie sind auch in der jetzigen Situation, wo die Ehe noch auf zwei Personen und auf zwei Geschlechter beschränkt ist, schlicht und ergreifend verfassungswidrig.
Genau darum geht es hier und heute: Es geht nicht – und jetzt hören Sie genau zu! – darum, jemandem vorschreiben zu wollen, mit wem oder mit wie vielen er/sie/es – oder wie auch sonst die Bezeichnung sein soll – sein Leben gestalten will. Da mischen wir uns nicht ein.
Allerdings mischen wir uns ein, wenn verfassungswidrige Gesetze gemacht werden oder gemacht wurden, und genau das ist hier geschehen. Ausgangspunkt ist, wie Sie alle wissen, Artikel 6 Absatz 1 unseres Grundgesetzes, in dem ausdrücklich Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt werden.
Dazu war immer allen klar, auch den Vätern und Müttern unseres Grundgesetzes, dass die Geschlechterverschiedenheit ein wesentliches Merkmal dieser Ehe ist. Das war so glasklar, dass es auch im Parlamentarischen Rat, der ja das Grundgesetz vorformuliert hat, keinerlei Debatte zu Homo-Ehe gab. So glasklar war das jahrzehntelang.
Dieses Gesetz „Ehe für alle“ ist daher ein greifbar verfassungswidriges Gesetz, das beseitigt werden muss; deshalb unser Antrag, meine Damen und Herren.
Es gibt keine einzige ernstzunehmende Stimme, die unsere Auffassung nicht teilen würde,
insbesondere nicht die Gutachten, die Sie erwähnt haben. – Die lächerlichen Stimmen kommen dann nach mir hier; Sie werden keine ernstzunehmende Stimme von diesem Rednerpult aus hören; das verspreche ich Ihnen.
Dagegen sprechen übrigens auch nicht die beiden Gutachten aus dem Januar 2018, von Frau Coester-Waltjen oder von Herrn Wollenschläger; sie wägen ab, kommen aber auch zu dem Ergebnis, dass wir eigentlich recht haben.
Ich lade Sie übrigens gerne ein – im Namen der AfD-Fraktion –, sich an einem Normenkontrollverfahren, einer abstrakten Normenkontrolle zu beteiligen, um das 25-Prozent-Quorum, das wir als AfD ja leider nicht erfüllen, zu erfüllen. Sie sollten sich daran beteiligen; denn über 200 CDU/CSUler waren ja dagegen. Die anderen waren alle dafür. Aber sind Sie überzeugt davon, dass Ihr Gesetz richtig ist?
– Warum legen Sie es dann dem Bundesverfassungsgericht nicht vor und schaffen so Rechtsfrieden? Wir laufen demnächst mit einer Unterschriftensammlung durch die Reihen. Ich bin gespannt, wer sich traut, zu sagen: Ja, wir lassen es drauf ankommen beim Bundesverfassungsgericht. Ich lade Sie dazu ein, meine Damen und Herren.
Es gibt eine Möglichkeit, auf den Pfad der Tugend zurückzukehren: Sie können natürlich das Grundgesetz ändern und den Ehebegriff dann beliebig definieren.
Aber genau das machen Sie nicht – weil Sie wissen, dafür fehlen Ihnen die gesellschaftlichen Mehrheiten. Sie sind schlicht zu feige, eine offene Debatte darüber zu führen, was die Ehe sein soll.
Sie versuchen, es einfachgesetzlich zu regeln, und das geht schief. Die Konsequenz müsste dann auch sein, dieses Projekt schnellstens aufzugeben und rechtsstaatliche Zustände zu schaffen.
Ich greife der Debatte voraus – den wenig ernstzunehmenden Stimmen, die hier nach mir gleich kommen werden –:
Sie werden es nicht tun. Aus ideologischen Gründen werden Sie auf dem rechtswidrigen Zustand, der derzeit herrscht, beharren. Damit werden Sie wieder einmal verdeutlichen, meine Damen und Herren von den Altparteien, was Sie vom Grundgesetz halten. Sie halten sich nur dann an das Grundgesetz, wenn es Ihnen politisch in den Kram passt, und das unterscheidet Sie ganz gewaltig von uns, von der AfD.
Meine Damen und Herren, Ihr Verhalten wäre, wenn es so käme, schlecht, schäbig.
Ich komme zum Ende. Nutzen Sie die 38 Minuten, die wir für die Debatte haben. Nutzen Sie sie, gehen Sie in sich; denn auch hier gilt das, was der Kollege Curio heute Morgen zum Tagesordnungspunkt 4 gesagt hat:
Wenn Sie gegen unseren Antrag stimmen, stimmen Sie nicht nur gegen die AfD, meine Damen und Herren von den Altparteien, sondern auch gegen unsere Verfassung; und das wiederum. Das sollten Sie nicht noch einmal tun.
Ich bedanke mich für die ungeteilte Aufmerksamkeit und bin gespannt auf die Stimmen derer, die jetzt nach mir reden.
Vielen Dank.