Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn das BGB in seiner Urfassung sicherlich ein herausragendes Stück Gesetzgebung war: Nach 120 Jahren können allein durch Zeitablauf auch schon mal Wartungsarbeiten fällig sein.
Im Gesellschaftsrecht hat der BGH vor nunmehr 20 Jahren, also 100 Jahre nach dem Inkrafttreten des BGB, entdeckt, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch rechtsfähig sein kann. Mit all den Weiterungen, die das nach sich gezogen hat, ist die tatsächliche Rechtslage im Personengesellschaftsrecht heute kaum noch dem Gesetzestext zu entnehmen. Man muss also immer eine halbe Bibliothek von Gerichtsentscheidungen mit sich führen, um zu wissen, was da gilt.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, die hier nötigen Wartungsarbeiten vorzunehmen und die Rechtslage wieder mit dem Gesetzestext in Einklang zu bringen. Wenn man sich einmal vergegenwärtigt, welche doch große Menge an hochgradig toxischem ideologischem Giftmüll sonst so aus dem SPD-geführten Justizministerium hervorgeht,
dann ist das hier ein wunderbares, ein leuchtendes Gegenbeispiel dafür, wie es erfreulicherweise doch auch noch geht, ein Beispiel guter und seriöser Gesetzgebungsarbeit.
Der Gesetzentwurf ist gut; wir stimmen ihm zu.
Vielen Dank.