Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja heute im Rahmen dieser Debatte von einigen Vertretern der Ampelkoalition regelrecht euphorische Reden gehört. Ich glaube, das ist nicht am richtigen Platz; mein Kollege Fritz Güntzler hat Ihnen erklärt, warum.
Ich will Ihnen aber auch sagen: Dieser Gesetzentwurf, so wie er im Moment vorliegt, ist ganz okay – nicht weniger, aber vor allen Dingen auch nicht mehr.
Ich will Ihnen neben den grundsätzlichen Regelungen einige Defizite aufzeigen, die wir als Union für besonders wichtig halten. Es wären zum Beispiel zu ergänzen: kleinanlegerfreundliche Freibetragsregelungen für Gewinne aus Aktien oder die im Referentenentwurf noch enthaltene Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage oder als Drittes die Aufhebung der Einkommensgrenze für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen. Damit würde der Gesetzgeber richtige und bemerkenswerte Signale senden.
Ich möchte an dieser Stelle einen rechtspolitischen Aspekt aufgreifen, der heute noch gar nicht angesprochen worden ist: Es geht um die Frage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die im Gesetzentwurf verankerte Entziehung der AGB-Inhaltskontrolle zwischen bestimmten Vertragsparteien unterstützen wir ausdrücklich. Dieser eingeschlagene Weg ist richtig; aber auch hier ist es so: Der Gesetzentwurf ist, so wie er im Moment vorliegt, noch zu zaghaft, er ist noch zu langsam, und dem ersten Schritt müssen weitere folgen. Es ist deutlich mehr möglich und angebracht, und im kaufmännischen Verkehr insgesamt gilt es, für die hier angeführten erlaubnispflichtigen Finanzunternehmen deutlich mehr Ausnahmen von der AGB-Inhaltskontrolle zu vereinbaren.
Ganz grundsätzlich ist der Umgang mit AGB-Änderungen im Finanz- und Bankensektor ein Aufgabenbereich, dem wir große Aufmerksamkeit zuwenden müssen und in dem wir sorgfältig arbeiten müssen, vor allen Dingen, nachdem wir das BGH-Urteil vom 27. April 2021 zur Kenntnis zu nehmen hatten. Meine Damen und Herren, in diesem Urteil ist durch höchstrichterliche Entscheidung festgelegt, dass die jahrzehntelang angewandte Zustimmungsfiktion neu geregelt werden muss. Das ist für viele Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber sowie Privatpersonen, die sich am Kapitalmarkt engagieren wollen, eine wichtige Regelung.
Die Union hat im Übrigen hierzu bereits einen Gesetzentwurf eingebracht.
Dieser schafft für die Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr Rechtsklarheit. Mein Appell an die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen, die die Regierung tragen, ist, den hier im Plenum von uns vorgelegten Antrag zum Thema AGB-Inhaltskontrolle zu unterstützen, die notwendigen Änderungen herbeizuführen und auch für sonstige Dauerschuldverhältnisse eine tragfähige, lebensnahe Lösung herbeizuführen.
Ich will Ihnen dafür kurz noch einmal die Notwendigkeit erläutern, weil wir dadurch nicht nur Rechtsklarheit und Bürokratieabbau schaffen. Es ist zudem ein wesentlicher Baustein für mehr Verbraucherschutz.
Darum soll es uns bei diesen Fragen doch auch gehen, meine Damen und Herren. – Doch es ist so, Herr Kollege.
Zusammengefasst: Der Gesetzentwurf ist okay, ist beratungsfähig. Ich kann verstehen, dass Sie sich nach Monaten des internen Streits und des Stillstands hier regelrecht aufgelöst freuen.
Wir wollen das sachlich beraten, freuen uns auf die Beratungen und die Anhörungen, und ich darf Ihnen grundsätzlich Zustimmung zu Ihrem vorgelegten Grundentwurf signalisieren.
Vielen Dank.