Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Abschluss und am letzten Tag der regulär letzten Sitzungswoche in dieser vierjährigen Legislaturperiode beschäftigen wir uns heute im Deutschen Bundestag noch einmal mit dem Gemeinnützigkeitsrecht.
Ich gebe zu: Wenn es nach mir gehen würde, würden wir uns hier häufiger über die ehrenamtlich Tätigen in unserem Land unterhalten, über die gemeinnützigen Organisationen, über diejenigen, die unser Leben und unser Vereinsleben am Laufen halten und die in sozialen Organisationen tätig sind. Fast 600 000 Organisationen gibt es, in denen jeder zweite Bundesbürger engagiert ist. Sie sehen: Das Gemeinnützigkeitsrecht betrifft eigentlich jeden; deswegen hat es das Recht verdient, hier viel häufiger diskutiert zu werden.
Selbstkritisch müssen wir als Große Koalition feststellen, dass der Herr Bundesfinanzminister Olaf Scholz den mehrfach angekündigten Gesetzentwurf zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes bis heute nicht vorgelegt hat. In der Tat, Herr Glaser, hat uns der Bundesfinanzminister bereits 2019 im Deutschen Bundestag mitgeteilt, dass noch in dieser Legislaturperiode ein solcher Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wird. Darin soll dann auch über die Frage entschieden werden, wie die politische Betätigung von gemeinnützigen Vereinen steuerlich behandelt werden soll.
Dieser Gesetzentwurf fehlt bis heute. Wir haben uns aber des Öfteren schon darüber unterhalten, zum Beispiel auch über die Deutsche Umwelthilfe. Es gab Kollegen, die der Auffassung waren, dass die Deutsche Umwelthilfe überhaupt gar keine gemeinnützige Organisation ist, sondern ein politisch aktiver Abmahnverein mit 350 Mitgliedern, aber 100 gut bezahlten Mitarbeitern, die allein durch Abmahnungen mehr als 2 Millionen Euro im Jahr einnehmen. Da ist die Frage schon berechtigt, ob es sich hier noch um eine gemeinnützige Organisation handelt, der wir zusätzliche steuerliche Privilegien geben sollten.
Ich bin der Auffassung: eher nicht. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass Vereine und Organisationen, wenn sie sich politisch betätigen, den gleichen Veröffentlichungspflichten und Offenlegungspflichten wie Parteien unterliegen sollten; denn sonst verlagern wir die Situation. Das müssen wir mal klarstellen.
Bei der Bestimmung, wann es sich um politische Betätigung von gemeinnützigen Vereinen handelt, hat der Bundesfinanzminister die erhoffte und notwendige Klärung bisher vermissen lassen. Das werden wir dann vielleicht in der nächsten Legislaturperiode angehen. Meiner Fraktion war es aber wichtig, dass wir trotz der Nichtvorlage des Gesetzentwurfs zum Gemeinnützigkeitsrecht die wesentlichen Entlastungen und die steuerlichen Aspekte für die ehrenamtlich Tätigen und die Vereine und Organisationen noch in dieser Legislaturperiode verabschieden können. Deswegen haben wir diese wichtigen Punkte in das Jahressteuergesetz 2020 aufgenommen. Dem konnten Sie, Herr Glaser, als Fraktion leider nicht zustimmen; Sie haben sich kraftvoll enthalten. Da hätten Sie mal zustimmen können, da hätten Sie etwas Gutes tun können.
Wir haben trotzdem eine Mehrheit dafür bekommen. Wir konnten zum Beispiel die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro erhöhen. Wir konnten die Übungsleiterpauschale von 2 400 Euro auf 3 000 Euro erhöhen. Damit setzen wir wichtige Forderungen der Ehrenamtlichen um. Wir haben den Zuwendungsnachweis vereinfacht. Das heißt, für Spenden bis 300 Euro müssen die Ehrenamtlichen keine Spendenquittungen mehr ausstellen, sondern es reicht der Einzahlungsbeleg. Für kleine Vereine, die Einnahmen von höchstens 45 000 Euro im Jahr haben, haben wir die zeitnahe Mittelverwendung abgeschafft. Ebenso haben wir den Freibetrag bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 35 000 auf 45 000 Euro im Jahr erhöht.
Wir werden in der nächsten Wahlperiode – dann vielleicht mit einer anderen Farbe im Finanzministerium – weitermachen. Dazu lade ich schon heute alle ein. Wir können die Regelungen gemeinsam verabschieden. Wir können die Haftungsrisiken für ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder weiter beschränken. Das ist dringend notwendig; denn es ist ja schon fast verrückt, dass Vereine keine Vorsitzenden mehr bekommen – nicht weil sich niemand mehr engagieren möchte, sondern weil niemand mit einem Fuß im Gefängnis stehen möchten für seine ehrenamtliche Tätigkeit. Das können wir in der nächsten Wahlperiode ändern.
Wir können auch die bürokratischen Vorschriften bei den Aufzeichnungspflichten des Mindestlohns für Sportvereine streichen. Wir können über höhere Freibeträge weiterdiskutieren. Wir können die Feuerwehren, die Hilfsorganisationen und die Mitarbeiter des THWs deutlich besserstellen. Wir können generell dafür sorgen, dass in unserem Land ehrenamtlich Tätige mehr Beachtung finden, dass wir ihnen einen höheren Stellenwert beimessen, dass wir ihnen mit mehr Respekt begegnen.
Es wäre gut, wenn wir als Parlament das alles in der nächsten Legislaturperiode mit einer Regierung, die dies umsetzen möchte, gemeinsam umsetzen können. Ich bedanke mich.
In dieser Legislaturperiode haben wir viel fürs Ehrenamt getan. Es wäre noch etwas mehr möglich gewesen. Wir werden leider Ihre Anträge ablehnen.
Herzlichen Dank.