Wir haben ja im Zusammenhang mit der europäischen Datenschutzrichtlinie erfahren, was da auf uns zukommen kann und was für ein Geschäftsmodell da läuft. Deswegen freue ich mich, dass in unseren Fraktionen darüber nicht nur debattiert wird, sondern auch Handlungslösungen gesucht werden.
Was Sie jetzt allerdings vorschlagen, ist, dass wir dafür eine neue Behörde gründen sollen, obwohl ich glaube: Unseren Finanzämtern kann man bei diesen Themen keinen Vorwurf machen. Ich denke, wir haben gute Beamte, die gut unterscheiden können, was mildtätig und was gemeinnützig ist, die auch ehrenamtlich engagierte Vorstände in diesen Punkten unterstützen.
Wenn Sie jetzt eine neue Behörde ins Leben rufen wollen, dann glaube ich:
Es ist besser, das Geld, das da ausgegeben werden soll, den Vereinen, die ehrenamtlich arbeiten, zur Verfügung zu stellen.
Aber wir freuen uns auf die Debatte mit Ihnen. Wenn Sie plötzlich mit dabei sind, in Zukunft Abmahnvereine und Abmahnkanzleien in die Schranken zu weisen, dann können wir hier einen einstimmigen Beschluss im Deutschen Bundestag fassen.
Wir werden Ihren Antrag zur weiteren Diskussion in die Bundestagsausschüsse überweisen. Ich sage Ihnen: Ich lade Sie bei dieser Diskussion ein, das Thema mit uns gemeinsam etwas größer zu diskutieren und dann den ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich weitere Verbesserungen zukommen zu lassen. Wir müssen die Vereine und die Hilfsorganisationen stärker unterstützen. Ich bin mir sicher, dass wir das Ehrenamtsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2013 jetzt fortschreiben sollten, nachdem einige Jahre ins Land gegangen sind.
Ich bin sehr dafür, dass wir die Übungsleiterpauschale von jetzt 2 400 Euro in dieser Legislaturperiode erhöhen sollten.
Die Übungsleiter sind längst mehr als Vorturner in Sportvereinen. Die Übungsleiter sind mittlerweile in der Regel der erste Ansprechpartner von Jugendlichen, wenn sie Probleme in der Familie und in der Schule haben. Ich bin auch der Meinung: Wir sollten in Zukunft die Ehrenamtspauschale von jetzt 720 Euro für Vorstandsmitglieder, Schiedsrichter und alle anderen, die sich besonders engagieren, anheben.
Wenn Sie in Zukunft die Erhöhung der Zweckbetriebsgrenze von 45 000 Euro unterstützen, bin ich auch dabei.
Vor allem sollte uns allen ein Anliegen sein – Lothar, dafür sollten wir in der Finanzarbeitsgruppe und vor allem auch die Kollegen im Rechtsausschuss besonders viel Zeit verwenden –, bei den Haftungsrisiken unser ehrenamtlich engagierten Vorstandsmitglieder aufpassen.
Wir haben so viele Bürgerinnen und Bürger, die sich im Vorstand engagieren wollen, die aber Angst vor den Haftungsrisiken haben, die der Vorstand trägt. Wer möchte schon in einem Ehrenamt mit einem Fuß im Gefängnis stehen?
Helfen Sie mit, dass wir diesen normalen Bürgern einen besseren Start in das Ehrenamt geben, und hören Sie mit der Klientelpolitik für Abmahnvereine auf! Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Herzlichen Dank.