Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat einen Antrag zum Thema Gemeinnützigkeit vorgelegt. Was die vielen Millionen von Menschen leisten, die sich hierzulande in Vereinen und Verbänden ehrenamtlich engagieren, ist von unschätzbarem Wert – angefangen bei den Tafeln über den Sport bis hin zum Einsatz für den Erhalt einer 280 Jahre alten Windmühle.
Es gibt also gute Gründe, weshalb gemeinnützige Tätigkeiten und Spenden dafür steuerlich begünstigt werden. Und es gibt gute Gründe, warum die Hürden für eine rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit hoch sind. Eine pauschale, überhastete Aberkennung darf es nicht geben. Jeder Einzelfall muss durch die Finanzverwaltung sorgfältig geprüft werden. Dem steht das Urteil des Bundesfinanzhofs ja auch nicht entgegen.
Der informelle Nichtanwendungserlass ist eine reine Erfindung der AfD.
Den Rechtsbegriff gibt es nicht, und einen Beleg dafür bleiben Sie uns ja auch noch schuldig.
Sie versuchen mit Ihrem Antrag, als Legislative völlig grundlos direkt in die Exekutive einzugreifen. Das höhlt unser Rechtsstaatsprinzip aus,
und unsere Gewaltenteilung wird durch so was beschädigt.
Der Antrag der AfD zeigt: Ihnen geht es nicht um eine maßvolle und differenzierte Umsetzung des Urteils des Bundesfinanzhofs. Ihnen geht es lediglich darum, dieser Partei missliebige Organisationen, die nicht auf Ihrer Linie sind, empfindlich zu treffen.