Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Flut vom 14. und 15. Juli hat unser Land schwer getroffen. Sie ist für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Jahrhundertkatastrophe. Mehr als 180 Menschen haben in Deutschland ihr Leben verloren, und sie hinterlassen Familien und Freunde, einige auch kleine Kinder.
Wir sind in Gedanken zuallererst bei den Opfern der Katastrophe und ihren Angehörigen. Aber wir müssen auch an die denken, die zwar überlebt haben, aber die ihre gesamte Lebenserinnerung verloren haben. Eine Frau hat mich in ein Haus geführt – es war ein einziger Trümmerhaufen – und gesagt: Das war, nachdem mein Mann vor zwei Jahren gestorben war, das Letzte, was ich noch hatte: meine Wohnung, die Möbelstücke, das Familienalbum als Erinnerung – alles weg. – Ein Großteil des Elends in diesen Tagen spielt sich auch hinter den Mauern der vielleicht nicht zerstörten Häuser ab, wo man Freunde und andere im direkten Umfeld verloren hat. Das alles lässt sich nicht wieder heilen, auch nicht mit vielen Milliarden.
Die Verantwortung von Bund und Ländern ist es, zu tun, was wir tun können. Das heißt, wir müssen denen helfen, die durch die Flut vor den Trümmern ihrer wirtschaftlichen Existenz stehen. Wir haben deshalb direkt nach der Hochwasserkatastrophe gesagt: Jeder Einzelne wird beim Wiederaufbau, beim Neuanfang auf die Solidarität unserer Gesellschaft zählen können, und wir tun alles dafür, dass jede Stadt, jedes Dorf wiedererstehen kann. – Dieses Versprechen halten wir heute gemeinsam ein.
Deshalb haben wir in Nordrhein-Westfalen gleich in den ersten Tagen mit der Auszahlung der Soforthilfe begonnen. Auch das muss unbürokratisch sein. Auf dem Formular stehen der Name, der Schadensort und die Kontonummer, eidesstattlich versichert, dass alles stimmt. Keine langen bürokratischen Verfahren; denn der, der nichts mehr hat, der vielleicht nicht mal mehr eine EC-Karte hat, braucht Bargeld, braucht schnelle Unterstützung. Und so sind in wenigen Wochen 185 Millionen Euro an die Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt worden, 65 Millionen Euro an die Kommunen und 26 Millionen Euro an Unternehmen.
Und die Unternehmen trifft es doppelt. Das eine ist: Das Unternehmen, kleiner mittelständischer Betrieb, ist zerstört; es hat Abnehmer, für die es ein Spezialprodukt herstellt, es ist vielleicht das einzige, das das kann. Da wird der Abnehmer sagen: Ja, ich muss mir jetzt das Produkt woanders besorgen. – Die erste Sorge des Unternehmens ist dann: Kommt der Abnehmer denn danach wieder zurück? Und ist dieser Betrieb in dieser Region danach noch wettbewerbsfähig? – Das Zweite ist: Gleichzeitig sind die Mitarbeiter des Betriebs hart getroffen; denn sie sind diejenigen, deren private Häuser zerstört worden sind.
Insofern brauchen wir Antworten. Wir brauchen Antworten für die Unternehmen: Die Insolvenzantragspflicht muss ausgesetzt werden, damit die betroffenen Unternehmen in dieser Zeit nicht auch noch Insolvenz anmelden müssen. Die Zeit bis Oktober war uns dafür etwas zu kurz. Deshalb haben wir mit der Bundestagsfraktion gemeinsam den Vorschlag entwickelt, sie bis in das nächste Jahr hinein auszusetzen. Entscheidend ist, dass das Geld jetzt schnell ankommt.
Deshalb danke ich dem Deutschen Bundestag für diese Sondersitzung, die es ermöglicht, dass dieser Gesetzentwurf am 7. September hier endgültig verabschiedet werden kann. Gemeinsam mit Malu Dreyer habe ich eine Sondersitzung des Bundesrates beantragt. Dieser kommt am 10. September auch extra deswegen zusammen, und dann sind auch wir mit einem Nachtragshaushalt, den der Landtag in Kürze beschließen wird, vorbereitet, sodass das Geld unmittelbar nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bei den Menschen ankommen wird.
Entscheidend ist darüber hinaus – auch da ein Dank an den Bund dafür, dass wir das gemeinsam hingekriegt haben –, dass derjenige, der jetzt schon anfängt, es nachher verrechnen kann und es ihm nicht zum Nachteil wird, wenn er jetzt schon aktiv wird.
Entscheidend ist außerdem, dass gleichzeitig die Tonnen und Berge von Müll schnell beseitigt werden, damit der Wiederaufbau vorangehen kann. Auch da ist wieder die Solidarität aller Länder wichtig. Es hat mich am Tag nach der Katastrophe besonders beeindruckt, dass aus allen anderen 14 Ländern das Signal kam: Wir machen da mit; wir tragen es mit. – Am schnellsten kam dieses Signal übrigens aus den ostdeutschen Ländern.
– Das ist ein ostdeutsches Land; aber es gibt auch noch andere ostdeutsche Länder, die die Zusage gemacht haben, die selbst eine Flut erlitten haben. – Insofern ist es ein großes Signal der Einheit in Deutschland, dass die, die wissen, was Flut bedeutet, jetzt im Westen helfen: also eine Hilfe von Ost nach West – ein wunderschönes Signal.
Das, was wir heute beschließen, ist eine gigantische Summe – 30 Milliarden Euro –, die über die Jahre abgezahlt wird. Aber, ich glaube, es ist auch ein Signal gesamtgesellschaftlicher Solidarität und des Zusammenhalts. Deshalb, Frau Weidel: Ich weiß nicht, warum es Ihnen selbst bei einem solchen Thema nicht gelingt, mal sechs Minuten ohne Ressentiments zu sprechen,
zum Beispiel gegen die Bundeskanzlerin. Es muss doch möglich sein. Sie haben doch den ganzen Tag Zeit dafür, gegen die Bundeskanzlerin, gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gegen den Staat als solchen zu wettern. Sie erwecken den Eindruck, als wenn dieses Land gespalten wäre.
– Er sagt auch noch: Es ist es auch! – Ich lade Sie einmal ein, in die Region zu kommen
und zu sehen, wie viel Solidarität, wie viel Engagement es da gab. Es stimmt nicht, dass unser Land gespalten ist; es stimmt nicht!