Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gewiss, die Pandemie ist noch lange nicht vorbei. Eine Welt ohne Virus werden wir lange nicht haben. Corona bleibt noch für lange Zeit ein Teil unserer Wirklichkeit. Aber gerade weil das so ist, können wir doch nicht warten, bis Corona von dem Planeten weg ist. Wir müssen doch gleichwohl zu einem Stück Normalität zurückkehren, zu einem einigermaßen normalen Leben, meine Damen und Herren.
Wenn nun die Regierung heute die Verlängerung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beantragt, dann heißt das, dass die Ermächtigung an die Bundesregierung und an die Landesregierungen fortgesetzt werden soll, robuste, massive Grundrechtseingriffe im Verordnungsweg, also am Bundestag und an den Landtagen vorbei, zu erlassen: Eingriffe in die Berufsfreiheit, in das Recht auf Bildung, in die Gewerbefreiheit, in die Reisefreiheit, in die allgemeine Handlungsfreiheit.
Wir meinen: Diese Verordnungsermächtigung muss jetzt einmal enden. Wir wollen den gesetzgeberischen Normalzustand wiederherstellen. Darum geht es uns, meine Damen und Herren.
Denn wenn wesentliche Rechte der Menschen betroffen sind, dann ist hier der Ort, an dem das Parlament über die Einschränkungen und Eingriffe befinden muss; denn hier in diesem Bundestag findet die öffentliche Debatte statt. Hier wird das Für und Wider öffentlich im vollen Scheinwerferlicht abgewogen, hier kreuzen Koalition und Opposition die Klingen, hier werden Ausschussberatungen durchgeführt und Sachverständige angehört. Das ist doch der Wesenskern parlamentarischer Demokratie. Wir sind der Spiegel der Gesellschaft, wo sich alle Alters- und Berufsgruppen im Deutschen Bundestag wiederfinden, wo Stadt und Land, wo alle Himmelsrichtungen des Landes zusammenkommen.
Deswegen geht es bei der Beendigung der Feststellung der epidemischen Lage nicht darum, das Ende der Pandemie zu verkünden; das können wir gar nicht. Es geht nur darum, klarzumachen, dass das Parlament wieder darüber zu befinden hat – und nicht allein die Regierungen –, welche Voraussetzungen für die Verhängung bestimmter Maßnahmen gelten sollen – Erkrankungen, die Art der Hospitalisierungen, Intensivbehandlungen, der Impffortschritt, die Altersgruppen, die erkranken – und welche Rechtsfolgen daran geknüpft werden, also ob Schulen, Betriebe oder der Einzelhandel geschlossen werden sollen. Darum geht es. Das Parlament soll wieder Herr des Verfahrens werden. Es soll ein Ende haben, dass der Bundesminister Spahn der Herr der Inzidenzen ist, meine Damen und Herren. Darum geht es uns.
Das Parlament hat sich schon mit wesentlich kleinteiligeren Fragen beschäftigt. Wenn es um Grundrechtseingriffe geht, um das Wesentlichste, worum es eigentlich gehen kann, dann gehört das doch ins Parlament. Hierum geht es: um den Schutz der Grundrechte. Dafür muss das Parlament zuständig sein und wieder werden. Deswegen sind wir gegen eine Fortsetzung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Ich danke Ihnen.