Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Aufbauhilfegesetz beraten wir heute auch über wichtige Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Die parlamentarischen Beratungen der letzten Tage haben uns allen, Koalition und Opposition, viel abverlangt. Ich möchte aber unmissverständlich klarstellen: Das Beratungsverfahren war straff; es ist jedoch ordnungsgemäß durchgeführt worden. Herr Gesundheitsminister Spahn, wären Sie gleich der SPD gefolgt, hätte das parlamentarische Verfahren schon lange vor der Sommerpause geordnet begonnen und abgeschlossen werden können.
Diese Randbemerkung vorweggestellt, möchte ich nun auf die wesentlichen Änderungen im Infektionsschutzgesetz eingehen.
In der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird das Auskunftsrecht von Arbeitgebern bezüglich des Coronaimpfstatus von Beschäftigten. Die einen fordern mehr; den anderen geht es zu weit. Wir erweitern mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aber aus gutem Grund den Kreis der Einrichtungen, in denen von den Beschäftigten eine Auskunft über den Coronaimpf- bzw. ‑immunstatus verlangt werden kann. Denn es war niemandem zu erklären, warum dies zum Beispiel in Krankenhäusern und in Arztpraxen seit langer Zeit selbstverständlich ist, in der ambulanten und stationären Pflege aber nicht.
Kitas und Schulen jetzt ebenfalls mit einzubeziehen, ist für mich als Gesundheitspolitikerin angesichts der steigenden Infektionszahlen bei Kindern, die wir durch eine Impfung gar nicht schützen können, und bei Jugendlichen wirklich das Gebot der Stunde;
denn dort, wo vulnerable und schutzbedürftige Menschen sehr nah zusammenkommen, muss in der Pandemie besondere Vorsicht gelten.
Für die Sicherstellung des Infektionsschutzes ist es sowohl für Beschäftigte als auch für die zu Betreuenden wichtig, dass der Arbeitgeber den Immunstatus kennt. Nur dann kann der Infektionsschutz im Betrieb sowohl für Beschäftigte als auch für die zu Betreuenden optimal sichergestellt werden.
Für die SPD ist es aber ganz klar: Gesundheitsdaten sind sehr sensible Daten. Sie unterliegen einem besonderen Schutz, und deshalb müssen Regelungen zur Offenlegung dieser Angaben die absolute, gut begründete Ausnahme sein.
Meine Bürgerinnen und Bürger, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind noch mitten in der Pandemie. Allerdings hat die wohlvertraute Sieben-Tage-Inzidenz mit steigender Impfquote an Aussagekraft bezüglich der Belastung des Krankenhaussektors verloren.