Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach 18 Monaten Coronapandemie können wir sagen: Wir haben dieses Land gut beschützt. Wir haben Impfstoffe, die wirken und schützen. Einer dieser Impfstoffe wurde in Rekordzeit hier in Deutschland erforscht und entwickelt. Wir können gemeinsam stolz sein auf den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland, der dies fördert und ermöglicht. Nun gilt es, Deutschland gut aus dieser Pandemie zu führen. Dafür ist das Impfen weiterhin zentral. Wir sind gut beim Impfen. Wir haben genügend Impfstoffe; dafür haben wir als Union gesorgt. Jede und jeder kann sich in diesem Land sofort impfen lassen.
Aber wir sind noch nicht gut genug, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Die Infektionszahlen bei den Ungeimpften sind mehr als zehnmal höher als bei Geimpften. 90 Prozent der Covid-Patienten auf den Intensivstationen sind Ungeimpfte. Das zeigt: Impfen macht den Unterschied aus. – Deswegen betonen wir dies in diesem Bereich.
Ich habe, Herr Kubicki, so ein bisschen den Eindruck: Sie haben Herrn Drosten nicht verstanden. Er ist derjenige, der deutlich gemacht hat, dass er sich impfen lässt, weil er diesen Basisschutz haben möchte. Das verändert die Lage, weil er damit risikoloser ins Infektionsgeschehen hineingeht.
Das macht den Unterschied aus, anders als Sie es darstellen, Herr Kubicki.
Wir werden den Impferfolg auch mit Auffrischungsimpfungen absichern. Wir beginnen jetzt bei den Hochbetagten, bei den Pflegebedürftigen, bei den Menschen, die besondere Immunerkrankungen haben. Auch das ist richtig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit Beginn der Coronapandemie war vor allem der Inzidenzwert wichtig. Dieser Parameter hat durch den Impferfolg, den wir in diesem Land haben, ein Stück weit an Bedeutung verloren. Deswegen macht es viel Sinn, diesen Maßstab durch die Hospitalisierungsinzidenz zu ersetzen, die anzeigt, wie stark unsere Krankenhäuser ausgelastet sind. Das tun wir auch, und wir setzen neue Maßstäbe. Wir behalten allerdings die Inzidenz als einen Maßstab bei, weil sie für die Betrachtung des Infektionsgeschehens weiterhin wichtig ist. Den Ländern obliegt es nun, die Schwellenwerte und die Art und Weise des Handelns in diesem Bereich zu bestimmen. Das ist sachgerecht, weil die Versorgungskapazitäten regional unterschiedlich sind und die Versorgung zum Teil überregional organisiert wird. Wir sorgen damit für mehr Spielraum für die Länder und für passgenaue Lösungen vor Ort und auch landesweit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einen Lockdown wird es nicht mehr geben. Wir wollen durch den kommenden Herbst und Winter mit Impfen, Hygiene, Maskentragen und vor allem mit der 3-G-Regel in Innenräumen kommen.
Und wenn jetzt davon gesprochen wird, dass das Auskunftsrecht des Arbeitgebers etwas ist, was überstürzt sei, was gänzlich fremd sei, dann darf ich zunächst einmal darauf hinweisen, dass wir seit längerer Zeit eine Regelung im Infektionsschutzgesetz haben, nämlich § 23a, der in Krankenhäusern, Rehaeinrichtungen, Arztpraxen und teilweise in Pflegediensten die Möglichkeit vorsieht, den Impfstatus von Beschäftigten abzufragen, und zwar nicht einfach nur so. Vielmehr ist es für die Arbeitsorganisation wichtig und für den Schutz der Menschen entscheidend, dass der Arbeitgeber weiß, wie der Impfstatus der Angestellten ist.
Wir übertragen nun genau diese Regelung in ihrem Kern auf die Coronalage und weiten diese auf die Pflegedienste im stationären Bereich, die mobilen Pflegedienste und natürlich auf Kitas und Schulen aus. Es macht doch Sinn, dass die Arbeitgeber ihre Arbeitsorganisation darauf abstellen können und Hygienemaßnahmen passgenau danach treffen können, je nachdem, ob ein Arbeitnehmer geimpft ist oder nicht. Genau deswegen – zum Schutz derer, die unseres Schutzes am meisten bedürfen, der Jüngsten und der Ältesten – machen wir diese Regelung, und wir erfüllen damit auch unseren ethischen Auftrag, unser Land gut zu behüten und zu beschützen.
Ich bitte um Zustimmung.