Nein. Wir haben hier ein hohes Niveau in der Debatte, und das will ich nicht gefährden.
Die Hilfen sollen auch direkt bei den Unternehmen ankommen und nicht dazu dienen, Forderungen von Altgläubigern zu bedienen. Wir haben daher geregelt, dass die Hilfen schnell ausgezahlt werden und dass sie vor allem nicht weggepfändet werden können, sondern den Betrieben zur Verfügung stehen, damit dort die Jobs, an denen ja allzu oft Familien hängen, gesichert werden. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich ein ganz großes Dankeschön und meinen Respekt gerade den ehrenamtlichen Helfern in den Hochwassergebieten aussprechen. Es ist wirklich großartig, was dort geleistet wird. Einmal mehr reden wir im Bundestag nicht nur über das Ehrenamt und zeigen zu Recht unseren Respekt, sondern wir unterstützen gerade auch die Ehrenamtlichen in den Vereinen mit ganz konkreten Gesetzesänderungen, zum Beispiel heute hier. Ich finde es wichtig, dass wir die Regelung zur Onlinedurchführung von Mitgliederversammlungen für Vereine verlängern und viele weitere, scheinbar kleine, aber dann doch wichtige Verbesserungen und Erleichterungen für die Vereine heute hier beschließen.
Ein großer Respekt für das Ehrenamt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind gerade im Vergleich mit den anderen Ländern, etwa in Europa, gut durch die Coronapandemie gekommen. Das haben wir engagierten Pflegekräften, Ärzten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern, aber vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken, die geduldig die – zugegeben einschneidenden -Coronamaßnahmen eingehalten und sich haben impfen lassen.
Aber gerade weil wir jetzt eine hohe Impfquote haben, können wir nicht nur allein auf den Inzidenzwert abstellen, wenn wir prüfen, ob eine so große Gefahr für die Bevölkerung besteht, dass die erheblichen Grundrechtseingriffe aus dem Infektionsschutzgesetz tatsächlich noch gerechtfertigt sind. Deswegen ist es gut, dass wir heute ganz klar regeln, dass vor allem die Hospitalisierungsrate, also die Auslastung in unseren Krankenhäusern, entscheidend dafür ist, ob es noch einschneidende Coronaschutzmaßnahmen braucht. Es ist gut, dass Herr Spahn und auch die Union – das will ich an der Stelle sagen – hier eingelenkt haben. Wir hätten das gern schon im November gemacht. Aber gut, dass wir heute hier die Abkehr vom Inzidenzwert als alleinigem Kriterium für die Coronaschutzmaßnahmen beschließen können.
Das zeigt, dass wir die Coronaschutzmaßnahmen daran ausrichten, dass die Grundrechte der Bürger geschützt sind und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingehalten wird. Vor allem dass alle wesentlichen Entscheidungen hier in der Volksvertretung, hier vom Bundestag getroffen werden, ist für mich eine ganz wichtige Feststellung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sowohl die Coronapandemie als auch die Hochwasserkatastrophe – ich komme zum Schluss – haben uns gezeigt, wie wichtig ein starker Staat, ein starker Sozialstaat, ist. Ich glaube, mit diesen Gesetzesänderungen zeigen wir heute, dass wir handlungsfähig sind und uns um die Bürgerinnen und Bürger in der Krise kümmern.
Vielen Dank.