Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Nacht zum 15. Juli gab es ein unglaubliches und lange nicht mehr dagewesenes Starkregenereignis, das ganze Teile des Ahrtals und der Eifel zerstört hat. Viele von Ihnen werden die Bilder noch im Kopf haben: die verzweifelten Gesichter, die Schäden, die an Kriegsgebiete erinnert haben. Wenn wir heute ein großes Aufbauhilfegesetz im Volumen von 30 Milliarden Euro beschließen, dann ist das nicht nur eine gewaltige wirtschaftliche Hilfestellung; es ist vor allen Dingen ein Zeichen der Solidarität mit dieser Landschaft, mit dieser Region und mit den Menschen, die dort leben und so schlimm zu leiden hatten und haben.
Dass wir uns 30 Milliarden Euro Wiederaufbauhilfe leisten können, dass wir es uns leisten konnten, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie mit 300 Milliarden Euro auszugleichen,
das ist die Leistung einer Haushalts- und Finanzpolitik dieser Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren. Liebe Frau Lötzsch, Sie haben gesagt, Sie wollen vor der Wahl wissen, wie die Rechnung bezahlt wird. Ich kann es Ihnen sagen: Zwischen 2014 und 2020 haben wir jedes Jahr ausgeglichene Haushalte gehabt. Diese Solidität in der Finanzpolitik ist die Grundlage dafür, dass wir solche Herausforderungen bewältigen können. Die Entfesselung der Wirtschaft wird es uns auch in Zukunft ermöglichen, diese Kosten zu bezahlen und das wieder auszugleichen.
Wir setzen auf Entfesselung und nicht umgekehrt auf Knebelung der Menschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben der Bereitstellung von Geld haben wir auch weitere Maßnahmen ergriffen, beispielsweise die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, worüber ich froh bin. Die Bundesregierung und das Bundesjustizministerium hatten vorgeschlagen, diese bis Ende Oktober auszusetzen – ziemlich weltfremd, um ehrlich zu sein. Denn in der jetzigen Situation geht es ja nicht darum, dass man irgendwelche Rechnungsbelege aus dem Schlamm rekonstruiert; in der jetzigen Situation geht es ums nackte Überleben von Betrieben und um den Schutz von Arbeitsplätzen. Deswegen war es der Vorschlag von Armin Laschet, diese Regelung bis Ende Januar des nächsten Jahres mit Verlängerungsoption zu machen, damit man die Prioritäten richtig setzen kann, damit man das eine nach dem anderen tun kann,
damit man den Menschen die Luft zum Atmen gibt. Das war der Vorschlag von Armin Laschet. Wir setzen ihn heute um.
Ich fand es sehr bemerkenswert, was hier gesagt worden ist zu der zweiten großen Krise und Herausforderung, die wir parallel zu bewältigen haben: den Weg raus aus der Covid-19-Pandemie. Deswegen, lieber Herr Kubicki, habe ich auch nicht so ganz verstanden, was Sie in Ihrer Rede gesagt haben.
Wir setzen heute etwas gesetzlich um, was wir in der vergangenen Sitzung postuliert haben. Das allein ist kein Eingriff in Grundrechte. Das, was wir heute machen mit der Änderung des § 28a Infektionsschutzgesetz, ist der Weg aus der Pandemie heraus. Wir schaffen mehr Freiheit, mehr Möglichkeiten. Und das machen wir verantwortungsvoll, weil wir auf die Situation reagieren und weil wir sagen: Die Inzidenz der Neuinfektionen sagt zwar etwas über die Dynamik aus – und die ist gewaltig: am 28. Juni hatten wir 431 Neuinfektionen, heute haben wir 14 000 täglich; das ist der Unterschied – –