Vielen Dank. – Erst einmal finde ich es sehr schön, dass Sie auf die Vertragslösungsquote zu sprechen kommen. Das ist nämlich genau das, worauf wir schauen müssen. Die vorzeitige Vertragslösungsquote ist – darüber wurde häufig diskutiert in den letzten zwei Wochen – keine Abbruchquote. Vielmehr fängt von denjenigen, die den Vertrag vorzeitig lösen, über die Hälfte entweder in einer anderen Branche oder in der gleichen Branche, aber in einem anderen Betrieb an. Ich finde, es ist ein Vorteil eines Landes wie dem unserem, das auf die individuelle Entscheidungsfreiheit setzt, dass die Vertragsverhältnisse so gestaltet werden, dass es möglich ist, zu wechseln, indem man sagt: Das war noch nicht das Richtige. Ich versuche es mit etwas anderem. – Das ist ein Vorteil. Das möchte ich an dieser Stelle herausstellen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Ausbildungsvergütung an sich ist im Rahmen der komplexen Fragen, vor denen ein junger Mensch steht – wie etwa: „Wie soll sich mein Berufsleben entwickeln?“, und: „Wo starte ich ins Berufsleben?“ –, ein Punkt, aber nicht der entscheidende. Allerdings glaube ich schon, dass wir uns da, wo es soziale Verwerfungen gibt, mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Wir haben das Thema abgesehen davon, dass es auch im Koalitionsvertrag verankert ist, jetzt auch bei der Evaluierung des Berufsbildungsgesetzes auf der Agenda. Wir werden uns darum kümmern.
Ich will aber noch einmal sagen: Das Geld ist das eine; aber es geht im Hinblick auf eine gute Ausbildung um sehr viel komplexere Rahmenbedingungen.
– Nein, das machen wir hier nicht. In der Regierungsbefragung gibt es keine Nachfragen; diese gibt es in der Fragestunde, Frau Kollegin.
Im Übrigen, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Da die Bundesregierung über die Kabinettssitzung, die gerade stattgefunden hat, berichtet, kann das, was sie da beschlossen hat, nicht schon seit Tagen im Internet stehen. Sonst würden wir uns darüber beklagen, dass sie es erst ins Internet stellt. Insofern war die Kritik an der Bundesregierung vielleicht nicht zu Ende gedacht.
Jetzt hat der Kollege Brandenburg das Fragerecht.