Die Kontrolle der Ausbildung, um die volle Ausbildungsbreite zu gewährleisten, erfolgt bereits über die Kammern, etwa bei den IHKs und den Sozialpartnern; sie schauen sich das immer wieder an. Da gibt es ein gewisses Kontrollinstrument: Wenn man feststellt, dass es nicht funktioniert, kann man jemandem die Ausbildungsmöglichkeit auch entziehen. Daran würde ich nicht rütteln – im Gegenteil! Vieles, was wir da erleben, hat mit Passungsproblemen über die Regionen hinweg zu tun. Es ist nicht immer nur eine Frage der Branchen.
Ich glaube, dass viele junge Leute in Bereichen arbeiten möchten, in denen sie in ihrem Umkreis keinen Ausbildungsplatz finden. Insofern würde ich nicht darangehen, irgendwelche Mindeststandards zu definieren. Wo will man denn da ansetzen? Je nach Branche sind die Anforderungen häufig sehr unterschiedlich. Deutschland ist ein großes Land. An der Stelle neben dem BBiG einen einheitlichen Standard auf Bundesebene zu definieren, wird nicht funktionieren. Dafür sind die Bedingungen viel zu unterschiedlich.