Herzlichen Dank, Herr Kollege Bsirske. – Ich kann bestätigen, dass wir bei den Arbeitsmarktzugängen mit einem Gesetz, das im parlamentarischen Verfahren ist, Erleichterungen für Menschen mit Bleibeperspektive schaffen wollen. Die Anerkennung formaler und informeller Kompetenzen ist ganz zentral, um Menschen gezielt in die richtigen Jobs zu bringen, damit sie nicht unproduktiv sind oder in die falschen Jobs oder gar nicht vermittelt werden. Dafür haben wir folgende Maßnahmen auf den Weg gebracht:
Erstens. Im Rahmen des Jobturbos wird jetzt noch gezielter erfasst werden, was die Geflüchteten, die im SGB II sind, an Kompetenzen haben. Wir müssen dabei informelle und formale Kompetenzen erfassen, damit die Menschen in den Jobcentern besser und gezielter vermittelt werden können. Da gibt es das Potenzial der Menschen, die bereits Kenntnisse der deutschen Sprache haben. Bei ihnen gelingt die Vermittlung leichter.
Zweitens. Ich muss auf ein Thema verweisen, das in meinem Bereich nicht federführend behandelt wird. Die formale Berufsanerkennung in Deutschland ist ein bürokratisches Monstrum. Über 700 Stellen – Bund, Länder, Kammern; alle dabei – sind für formale Berufsanerkennung zuständig – wir sind sehr stolz auf unsere Ausbildungssysteme, in sozialen Berufen die Länder; wir haben das Berufsbildungsgesetz, die akademische Bildung, geschützte Berufe –, aber das kann nicht so bleiben, schon allein des Einwanderungsrechts wegen. Es gibt auch in anderen Ländern gute Ausbildung; die muss schneller anerkannt werden, um gezielt Menschen in Arbeit zu bringen und sie übrigens auch adäquat einzugruppieren und zu bezahlen.