In diesem Zusammenhang sind beispielhaft zwei Maßnahmen zu nennen:
Die erste Maßnahme ist das Anerkennungsgesetz. Wir schauen, wo das Wissen, das aus dem Ausland mitgebracht wird, hier eingesetzt werden kann, wo es passt, damit derjenige erfolgreich starten kann.
Als Zweites gibt es aus unserem Haus das Berufsorientierungsprogramm für Flüchtlinge. Damit können sie sich selber einen passenden Einstieg erarbeiten.