Nein, schon die Aktualität der Frage gebietet, dass ich dazu mündlich Stellung nehme. – Ja, wir haben im Ausschuss und auch bei anderen Gelegenheiten schon darüber gesprochen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche entschieden, dass die bisherige Regelung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes vereinbar ist und dass es deswegen zu einer Neuregelung kommen muss. Bei dieser Neuregelung ist es wichtig, dass auch die Länder, die hierbei eine wesentliche Rolle spielen, mit ins Boot geholt werden. Diese Zusage habe ich schon bei der Finanzministerkonferenz in der letzten Woche gegeben.
Bei der nun anstehenden Diskussion, die schnell geführt werden muss, weil eine Neuregelung bis Ende 2019 getroffen werden muss, wird über ein entsprechendes Modell zu reden und eine Klärung herbeizuführen sein. Es geht nicht allein darum, ein Modell zu finden, das bis 2019 beschlossen wird – das Bundesverfassungsgericht hat ein zweistufiges Verfahren eröffnet –, sondern es wird auch wichtig sein, dass es umsetzbar ist. Deswegen spielt es schon eine Rolle, welches Modell der Neuregelung zugrunde liegt. Eine Festlegung seitens des Bundesverfassungsgerichts auf die eine oder andere Variante gab es nicht. Viel Spielraum wurde eröffnet. Es wurde aber auch gesagt, dass der Bezug der Werte der verschiedenen Grundstücke ins Verhältnis gesetzt werden muss.
Es gibt jedenfalls bislang keine Festlegung auf ein Modell. Wir treten aber alsbald in Verhandlungen mit den Ländern und dem Parlament ein.