Herr Kollege, ich teile Ihre Auffassung überhaupt nicht. Wir haben an ganz vielen Stellen gesehen, dass all die Maßnahmen, die die Landesregierungen ergriffen haben, auch verhältnismäßig waren.
Dort, wo sie von Gerichten aufgehoben wurden, ist es ganz offenkundig so gewesen, dass eine Begründung nicht hinreichend war oder es andere Mängel gab. Das muss man selbstverständlich verbessern und ändern; das ist überhaupt keine Frage. Aber es ist mitnichten so, dass die Maßnahmen, die zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin besprochen und von den Landesregierungen in den Rechtsverordnungen umgesetzt worden sind, in Gänze nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen würden.
Ich will Ihnen sagen, worum es uns beim § 28a geht: Uns geht es darum, dass wir die Generalklausel durch klare Regelbeispiele erweitern, dass wir einen Rahmen dafür setzen, wo entsprechende – auch schwerwiegende -Grundrechtseingriffe möglich sind. Es geht darum, dass wir uns als Parlament damit beschäftigen und dass wir schauen, wie wir einen Rahmen setzen können, der es der Regierung auch im Einzelfall erlaubt, angemessene Regelungen zu finden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Wir wissen alle nicht, welche Maßnahmen in Zukunft noch notwendig sein werden. Deshalb müssen wir uns diese Flexibilität erhalten.
Wir werden uns in der nächsten Woche intensiv mit diesem Gesetzentwurf auseinandersetzen, auch im Rahmen einer öffentlichen Expertenanhörung. Natürlich werden wir dort über viele Dinge miteinander sprechen müssen. Aber von einem rechtspolitischen Feigenblatt zu sprechen ‑wie Herr Lindner; ich hätte ihn gerne angesprochen –, ist grottenfalsch. Wer so tut, als ob unbestimmte Rechtsbegriffe in unseren Gesetzen nichts verloren hätten, der kennt sich mit Gesetzgebung wirklich nicht aus.
Natürlich brauchen wir unbestimmte Rechtsbegriffe, um flexibel auf Herausforderungen reagieren zu können. Dass der Gesetzgeber Generalklauseln mit Regelbeispielen oder auch Standardmaßnahmen ausformuliert und auch ausbuchstabiert, ist doch ganz normal. Sie tun so, als wäre es das erste solche Gesetz, das wir hier im Deutschen Bundestag verabschieden würden. Das ist mitnichten so.