Frau Haßelmann, danke für den Hinweis am Ende Ihres Beitrags. Was mich zuversichtlich stimmt, dass wir zeitnah zu einer Lösung kommen – mit „zeitnah“ meine ich bis Ende des Jahres 2019 –, ist, dass wir uns alle der Bedeutung dieser Steuer und der Einnahmen daraus sowie ihrer Auswirkungen auf die Kommunen bewusst sind. 14 Milliarden Euro – das ist wahrlich keine geringe Summe.
Es gilt nun, frühzeitig einzusteigen. Wir mussten das Urteil abwarten; es ist am Dienstag vor einer Woche gesprochen worden. Eine Tendenz, in welche Richtung es gehen würde, konnte man zwar erahnen; für die konkrete Ausgestaltung galt das aber eben nicht.
Ich habe eben bereits darauf hingewiesen, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt, das das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Das eine Verfahren, nämlich die Neuregelung, kann man nicht unabhängig vom zweiten Verfahren, der Umsetzung, sehen. Es bringt nichts, wenn wir eine Neuregelung vereinbaren und verabschieden, die dann aber in den folgenden fünf Jahren nicht umgesetzt werden kann. Dann kämen wir zu grundsteuerfreien Jahren. Das wollen wir gerade nicht. Deswegen wird es alsbald, nächste Woche, ein Gespräch zwischen den Finanzministern, so wie in der Finanzministerkonferenz bereits angekündigt, geben, damit die ersten Eckpunkte schnellstmöglich, wenn möglich bis Ende des Jahres, auf dem Tisch liegen und auf dieser Grundlage eine Neuregelung erarbeitet werden kann.