Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wer recht hat, muss auch recht bekommen, und das schnell und kostengünstig. Mit diesem einfachen Satz wird auf den Punkt gebracht, was die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu Recht von einem funktionierenden Rechtsstaat erwarten. Zu diesem Zweck haben wir Regierungsfraktionen uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, Zivilprozesse und Strafverfahren effektiver zu gestalten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen verlässlich und zeitnah bei uns in Deutschland ihr Recht bekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dabei steht der Rechtsstaat vor großen Herausforderungen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist überlastet, sodass dringend neue Stellen geschaffen und auch besetzt werden müssen. Auch müssen viele Staatsanwälte und Strafrichter eine große Anzahl an Strafverfahren bearbeiten. Deshalb ist es, wie ich finde, eine der wichtigsten Aufgaben der Großen Koalition, den vereinbarten Pakt für den Rechtsstaat zu schließen. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir 2 000 zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter, für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und vor allem – das ist mir ganz wichtig – auch für das entsprechende Folgepersonal in den Geschäftsstellen einrichten.
Das ist dringend nötig, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn die besten Gesetze bringen nichts, wenn kein Justizpersonal da ist, um sie umzusetzen. Dabei leistet die Justiz in Deutschland Hervorragendes. Wir haben eine Rechtsetzung von hoher Qualität. Damit das so bleibt, müssen die personellen Grundlagen geschaffen werden. Dort, wo wir als Bund aktiv werden können, nämlich bei den Bundesgerichten und auch beim Generalbundesanwalt, werden wir als Bund die notwendigen Stellen schaffen.
Damit bin ich bei der politischen Ebene, um die es uns bei diesem heute hier zu beratenden Gesetzentwurf geht. Es ist unsere Aufgabe als Bundesgesetzgeber, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass der Rechtsstaat handlungsfähig bleibt und unsere Gerichte Recht mit hoher Qualität sprechen. Als Bundesgesetzgeber haben wir Einfluss auf eine ausreichende personelle Ausstattung, insbesondere beim Bundesgerichtshof. Wir können Verfahrensregelungen einführen, die dazu beitragen, die hohe Qualität der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Dauer zu gewährleisten.
Der Bundesgerichtshof trifft wichtige Grundsatzentscheidungen mit breiter Wirkung, oft für Millionen von Bürgerinnen und Bürger. Er sorgt damit für Rechtssicherheit. Diese Funktion darf nicht durch eine Überschwemmung und damit einhergehende Überlastung des BGH gefährdet werden. Die Richterinnen und Richter des BGH sollen sich um wichtige juristische Fragen kümmern können und sich nicht mit einem von einem Berufungsgericht, unter Umständen sogar einstimmig, gefassten Urteil und einem somit offensichtlich aussichtslosen Rechtsmittel beschäftigen müssen.
Ein Blick in die Prozessstatistik zeigt: Während die Anzahl der Zivilprozesse insgesamt zum Teil deutlich zurückgeht, ist dies bei den Zivilverfahren beim Bundesgerichtshof nicht der Fall. Durch die Neuregelung der Nichtzulassungsbeschwerde im Jahr 2011 ist ein dauerhafter zusätzlicher Anfall von 1 000 Verfahren pro Jahr festzustellen. Unsere ursprüngliche Vermutung, dass Nichtzulassungsbeschwerden langfristig rückläufig sein werden, hat sich also nicht erfüllt. Dabei ist festzuhalten, dass über 90 Prozent der Nichtzulassungsbeschwerden erfolglos sind. Dennoch bindet deren Bearbeitung ganz erhebliche Arbeitskapazitäten, wertvolle Kapazitäten, die für die eigentliche Aufgabe der Zivilsenate des BGH, nämlich die Entscheidung von Grundsatzfragen, wichtig wären und dadurch fehlen. Vom Bundesgerichtshof ist zu hören, dass die dortigen Zivilrichter mittlerweile den fast größten Teil ihrer Arbeitskraft damit verbringen müssen, Nichtzulassungsbeschwerden abzuarbeiten. Das wiederum bedeutet, dass andere Verfahren, die grundsätzliche Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger haben, liegen bleiben und nicht entschieden werden können.
Um diese unhaltbare Situation zu entschärfen, gilt aktuell eine Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden. Sie sind nur zulässig, wenn der Beschwerdewert der Berufungsentscheidung 20 000 Euro übersteigt. Diese Regelung – deswegen jetzt die Eile – läuft zum 30. Juni 2018 aus. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir diese Regelung bis zum 31. Dezember 2019 verlängern.
Das Argument, diese zeitlich befristete Streitwertgrenze nehme den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutzmöglichkeiten, greift aus meiner Sicht so pauschal nicht. Zum einen wurden mit der Reform der Zivilprozessordnung auch die Revisionsregelungen neu gefasst; die sogenannte Wertrevision würde durch die Zulassungsrevision ersetzt. Seitdem können die Landgerichte die Revision beim Bundesgerichtshof zulassen. Das hat dazu geführt, dass die Zahl der Revisionen im Streitwertbereich bis zu 20 000 Euro um 60 Prozent gestiegen ist. Also gerade Verfahren mit kleineren Streitwerten sind deutlich häufiger bis zum BGH gelangt. Die Verfahren des für Kauf- und Wohnungsmietrecht zuständigen BGH-Senats hatten zu 80 Prozent, also eine ganz große Mehrheit, Gegenstandswerte von unter 20 000 Euro, ein Drittel der Verfahren sogar von unter 1 000 Euro. Das zeigt, dass man nicht pauschal sagen kann, die Streitwertgrenze von 20 000 Euro bei der Berufungszulassung würde dem Bürger Rechtsschutzmöglichkeiten nehmen.
Zum anderen wird mit der Eingrenzung der Zulässigkeit von Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Berufung auch der Funktion der oberen Gerichte Rechnung getragen. Es soll um Grundsatzentscheidungen gehen, um Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sind.
Eine Lösung wäre jetzt natürlich auch, zusätzliche Richterstellen beim BGH zu schaffen. Davon abgesehen, dass das so kurzfristig, bis zum 30. Juni 2018, nicht mehr zu machen ist, haben wir es hier auch mit der sogenannten Rutschklausel zu tun, einer bemerkenswerten Regelung aus den 90er-Jahren. Ich glaube, es ist unsere Aufgabe, dieses Gesetz zu verabschieden. Wir sollten uns aber auf jeden Fall vornehmen, im kommenden Jahr nach alternativen Lösungsmöglichkeiten zu suchen, auch für die Frage, wie wir trotz Rutschklausel mehr Personal in Karlsruhe erreichen können.
Ich finde, wir müssen die Arbeitsüberlastung beim BGH auf jeden Fall beenden. Die obersten Gerichte müssen in aller Ruhe über die für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Fragen entscheiden können. Ich stimme deshalb diesem wichtigen Gesetz zu.
Vielen Dank.